1. Bebauungsplan „Seniorenresidenz Mühlstraße“
Der Ortsgemeinderat hat am 20.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenresidenz Mühlstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebiets „Seniorenresidenz“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 11 Abs. 2 BauNVO. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Öffentlichkeit in der Zeit vom 13.01.2025 bis 27.01.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen. Auf der Grundlage der Abwägung kann der Ortsgemeinderat einen Planentwurf beschließen, der im weiteren Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird. Parallel dazu erfolgt mit diesem Entwurf die Beteiligung der Behörden und Stellen nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der entsprechenden Teiländerung Nr. 48 des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde.
1.1 Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Bei der frühzeitigen Beteiligung sind Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Das Planungsbüro Kernplan, Illingen hat die Stellungnahmen in einem Abwägungsdokument aufgelistet, gewertet und mit einer Beschlussempfehlung versehen. Dieses Abwägungsdokument ist als Anlage beigefügt und wird vom Büro in der Sitzung ausführlich erläutert.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen wie in dem als Anlage beigefügten Abwägungsdokument empfohlen.
1.2 Zustimmung zum Planentwurf
Die im Rahmen der Abwägung getroffenen Entscheidungen gemäß dem Abwägungsdokument sind bereits in den vom Ingenieurbüro Kernplan vorgelegten Planentwurf eingearbeitet worden. Der Planentwurf wird in der Sitzung erläutert.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Planentwurf zum Bebauungsplan „Seniorenresidenz Mühlstraße“ zu.
1.3 Beschluss über die Veröffentlichung und die Behördenbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich ist die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Gemäß §4 Abs. 2 BauGB sind Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung einzuholen.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und die Behördenbeteiligung für den im Entwurf vorliegenden Bebauungsplan „Seniorenresidenz Mühlstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
2. Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Bechhofen; förmliche Anerkennung des vorliegenden Konzeptes aus der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“
Der Ortsgemeinderat Bechhofen hat in seiner Sitzung am 09.03.2020 beschlossen, dass die Ortsgemeinde Bechhofen an der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“(ZCD) des Landkreises Südwestpfalz teilnimmt und ein entsprechendes Konzept aufstellt. Die inhaltliche Ausarbeitung des Konzepts für die Ortsgemeinde Bechhofen ist mittlerweile abgeschlossen.
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift "Förderung der Dorferneuerung” (VV-Dorf) unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Ortsgemeinden finanziell in ihrer strukturellen Entwicklung sowie die Bürgerinnen und Bürger bei der Sanierung und Umnutzung der privaten Bausubstanz in den ländlichen Räumen (Fördermittel für kommunale und private Bauvorhaben). Die Förderung setzt allerdings ein ganzheitliches, nachhaltiges und in die Zukunft gerichtetes Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzept der Gemeinde voraus.
Mit Schreiben vom 09.05.2017 hat das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) die Möglichkeit eingeräumt, Konzepte aus der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“ als Dorferneuerungskonzepte anzuerkennen. Durch eine entsprechende Anerkennung wird somit die Grundvoraussetzung für finanzielle Fördermittel aus der Dorferneuerung in den betroffenen Orten geschaffen. Voraussetzung für eine Anerkennung von Konzepten aus dem ZCD ist die Einhaltung der inhaltlichen Voraussetzungen gemäß Nr.4.3 der VV-Dorf. Das Konzept ist zudem durch den Dorferneuerungsbeauftragten des Landkreises Südwestpfalz förmlich anzuerkennen.
Bei dem Dorferneuerungskonzept handelt es sich um ein informelles Konzept, d.h. es ergeben sich aus einer Aufstellung keinerlei Verpflichtungen zur Maßnahmenumsetzung.
In das Konzept sind bereits die zweckdienlichen Stellungnahmen aus der im Rahmen des ZCD durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet.
Das förmlich anerkannte Konzept kann dann als Antragsgrundlage zur Antragstellung auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmen-schwerpunktgemeinde in der Dorferneuerung sog. Schwerpunktgemeinde dienen. Es handelt sich dabei um eine Sonderförderung des Landes Rheinland-Pfalz. In jedem Landkreis werden jährlich zwei Gemeinden als Schwerpunkt anerkannt. Die Antragstellung erfolgt über die Kreisverwaltung Südwestpfalz und die ADD Trier an das Innenministerium. Die Frist zur Antragstellung endet dieses Jahr für die Anerkennung im Jahr 2026 am 01.06.2025. Die Gemeinde hat die Möglichkeit im nächsten Jahr einen Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Schwerpunktgemeinde zu stellen.
Der Ortsgemeinderat Bechhofen beschließt förmlich das Konzept aus der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das beschlossene Dorferneuerungskonzept bei der zuständigen Stelle der Kreisverwaltung förmlich zur Anerkennung vorzulegen.
Des Weiteren spricht sich der Ortsgemeinderat dafür aus, im nächsten Jahr einen Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Schwerpunktgemeinde zu stellen.
Das Dorferneuerungskonzept soll nach seiner Anerkennung auch zur Einsicht für Bechhofer Bürger auf der Internetseite der Ortsgemeinde veröffentlicht werden (Hinweis im Amtsblatt).
3. Organisation Kerweplatz
Bezüglich der Umstrukturierung der Bechhofer Kerwe hat am 21.05.2025 der Ausschuss für Demographie und Soziales getagt. Es wurde angeregt den Dorfplatz als neuen Standort für die Kerwe festzulegen. Weiterhin wird der Wechsel der Vertragspartner für das Schaustellergewerbe empfohlen, sodass das Kerwetreiben durch einen kleinen Autoscooter, ein Karussell, einige Buden und einen Süßwarenstand belebt werden kann. Außerdem wird die Sperrung der Lambsborner Straße im unteren Abschnitt empfohlen, sodass insb. sonntags die Kerwerede an der Urpils Stube abgehalten werden kann. Die Verköstigung der Kerwe soll laut Empfehlung des Ausschusses unter Beteiligung der örtlichen Vereine stattfinden. Der Vorsitzende Sefrin schlägt vor, die Vereine abzufragen und ihnen den Vortritt zu überlassen. Falls eine Beteiligung nicht erwünscht ist, sollen externe Betreiber angefragt werden. Dabei soll auch seitens der Ausschussmitglieder eine Zuarbeit von Kontakten an den Vorsitzenden erfolgen.
Der Ortsgemeinderat schließt sich den Empfehlungen wie erläutert an.
4. Auftragsvergabe; Ersatzbeschaffung eines Aufsitzrasenmähers für den Bauhof
Der gemeindliche Bauhof ist für die Pflege der öffentlichen Grünflächen zuständig und verwendet derzeit einen Aufsitzrasenmäher der Marke Viking. Dieser ist aufgrund seines Alters und intensiver Nutzung stark verschlissen. Außerdem hat sich gezeigt, dass das vorhandene Modell den Anforderungen des kommunalen Dauereinsatzes nicht in ausreichendem Maße standhält.
Aufgrund von Empfehlungen einer anderen Verbandsgemeinde wird vorgeschlagen, ein robusteres Modell der Marke John Deere anzuschaffen. Der Erste Ortsbeigeordnete hat hierfür drei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot hat die Fa. Firma Fischer Landmaschinen aus Zweibrücken zum Bruttopreis von 6.307,00 € eingereicht. Die Firma könnte auch ortsnah die erforderlichen Wartungs- und Serviceleistungen übernehmen.
Da außerdem noch Anbauteile beschafft werden sollen, möchte der Ortsbeigeordnete mit der Firma Fischer nochmals in Preisverhandlungen einsteigen.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung des Aufsitzrasenmähers der Marke John Deere wie oben vorgeschlagen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt der Ortsgemeinde.
Nichtöffentlich
5. Bauangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen.