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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 29/2024
Nichtamtlicher Teil
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Brennholz - Beginn der neuen Bestellrunde Bestellung ausschließlich online möglich

Das Forstamt Westrich informiert, dass ab 15. Juli 2024 bis zum 15. September 2024 wieder Brennholz bestellt werden kann. Später eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Garantie auf eine Brennholzzuteilung geben, die Bestellungen werden nach Bestelleingang und Verfügbarkeit in den verschiedenen Waldgebieten verteilt.

Die Brennholzbestellung kann über die Internetseite

https://www.wald.rlp.de/de/bieten/fuer-brennholzkundschaft/

brennholz-anfrage-landesweit/forstamt-westrich/ mittels Online-Formular eingereicht werden. Bei der Aufarbeitung des Holzes vor Ort im Wald wird die MS-Kurs Teilnahmebescheinigung benötigt. Neukunden müssen den Schein bei der Online-Bestellung direkt mit hochladen.

Sollte Ihnen unter keinen Umständen (z. B. über Nachbarn, Verwandte…) eine Onlinebestellung möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte, dann teilen wir Ihnen mit, wo ein Formular ausliegt.

Die Höchstmenge beschränkt sich im Bereich des Forstamt Westrich auf 10 fm (14 Ster).

Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit und der weiterhin großen Nachfrage an Brennholz können nur Kunden mit Wohnsitz im Forstamtsbereich bedient werden.

Information für die Bürger*innen aus der Stadt Hornbach sowie den Gemeinden Dietrichingen, Großsteinhausen und Wiesbach: Diese möchten sich bitte direkt an die Firma Schmitz Waldwirtschaft wenden.

Eine Bestellung ist nicht über das in der KW 28 veröffentlichte Formular möglich.

Eine Bestellung ist ausschließlich unter o.a. Link möglich.