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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 29/2025
Amtlicher Teil
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Bericht

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Contwig vom 03.07.2025

1. Bebauungsplanverfahren „Im Bauert (VG Werke), 1. Erweiterung“

1.1 Änderungsaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Verbandsgemeindewerke übernehmen vielfältige und umfangreiche Aufgaben für die Gemeinden. Die immer vielschichtiger und umfangreicher werdenden Aufgaben erfordern verschiedene Geräte und Fahrzeuge, die wettergeschützt untergebracht werden müssen. Die am Gebäude bestehende Lagerhalle und Garage sind an ihrer Belastungsgrenze angelangt und genügen für eine Unterbringung aller Fahrzeuge nicht mehr.

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Da für den betreffenden Geltungsbereich bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 2013 besteht und nur wenige Festsetzungen betroffen sind, kommt eine Änderung der bestehenden Satzung in Frage. Die Änderung des Bebauungsplans ermöglicht durch die Vergrößerung des eingeschränkten Gewerbegebietes und durch die Festsetzung eines Baufensters die Erweiterung des Betriebshofes der Verbandsgemeindewerke Zweibrücken-Land. Die Änderung erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde stellt für das Gebiet Gewerbeflächen dar. Eine Teiländerung des Flächennutzungsplans ist deshalb nicht erforderlich. Für die Belange des Umweltschutzes wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung hat eine Größe von ca. 1.015 m². Die Planung betrifft die Flurstücke 567, 570 und Teilflächen aus 566/2.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Bauert (VG Werke)“ in Contwig. Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung der Betriebsfläche durch Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 8 BauNVO). Der Geltungsbereich umfasst voraussichtlich die Grundstücke mit den Plannummern 567, 570 und Teilflächen aus 566/2 der Gemarkung Contwig. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Im Bauert (VG Werke), 1. Erweiterung“.

1.2 Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf

Das mit den Planungsleistungen beauftragte Ingenieurbüro Dilger, Dahn, hat den Bebauungsplan einschließlich der erforderlichen Anlagen im Entwurf aufgestellt. Dieser umfasst einen Planteil, eine Begründung und einen Umweltbericht.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Bebauungsplanänderung im Entwurf zu.

1.3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Ortsgemeinderat beschließt, zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung eine Offenlage auf die Dauer von 14 Tagen bei der Verwaltung durchzuführen und während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung zu geben. Der Zeitraum der Offenlage ist im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu veröffentlichen.

2. Zuschussantrag des SC Stambach 1930 e.V.; Renovierung des Mehrzweckraums

Der SC Stambach, vertreten durch Herrn Bernd Sefrin, beantragt einen Zuschuss zur Renovierung des Mehrzweckraums im Sportheim.

Der Ortsgemeinde stimmt dem Zuschussantrag des SC Stambach 1930 e.V. zu.

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 7,5 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten.

3. Regionales Zukunftsprogramm; Maßnahmen

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.

Der Ortsgemeinderat Contwig beschließt folgende Maßnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung zu melden, wobei seitens der Verwaltung die Möglichkeiten weiterer Förderungen gemeinsam mit dem Zukunftsprogramm, beispielsweise I-Stock, Leader oder Daniel-Theysohn-Stiftung, geprüft und beantragt werden sollen.

Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen:

Der Ortsgemeinderat ermächtigt die Ortsbürgermeisterin, unter Benachrichtigung an die Ortsbeigeordneten, Maßnahmen an die Verbandsgemeindeverwaltung nachzu-melden.

4. Anschaffung eines Kraftfahrzeugs

Frau Ortsbürgermeisterin Brinette hat der Verwaltung ein Angebot zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kastenwagen) vorgelegt.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung des vorgeschlagenen Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Bewilligung des Nachtragsetats 2025.

5. Kinderhort Contwig, Bergstraße 20; Sanierung der Treppenanlage mit Geländer

Im Rahmen einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau durch die Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung an dem Kinderhort in der Bergstraße 20 wurde u.a. festgestellt das die Treppenanlage nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht. Die Sandsteinwangen weisen Frostschäden auf und sind instabil. Das Geländer entspricht nicht den Normvorgaben. Aufgrund der Dringlichkeit in Sachen Sicherheit empfiehlt die Bauabteilung den Auftrag über die Sanierung der Treppenanlage an die Fa. Müller aus Contwig zu vergeben.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung an die Fa. Müller aus Contwig auf Basis des vorliegenden Angebotes zu.

Nichtöffentlich

6. Vertragsangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat entscheidet in Vertragsangelegenheiten.

7. Grundstücksangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in Grundstücksangelegenheiten.