Auf Veranlassung der Ortsgemeinde Bechhofen weisen wir die Mitbürgerinnen und Mitbürger darauf hin, dass Abfälle so zu beseitigen sind, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über Störungen rund um die Glascontainer in der Ortsgemeinde. Die festgelegten Einwurfszeiten werden nicht immer eingehalten, und es kommt vermehrt vor, dass Unrat und andere Abfälle neben den Containern abgestellt werden.
Wir möchten daran erinnern, beim Gebrauch der Glascontainer die geltenden Einwurfszeiten sowie die Entsorgungsregeln zu beachten.
Einwurfzeiten für Altglas:
Werktags von 07.00 Uhr – 13.00 Uhr und 15.00 Uhr – 20.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen nicht gestattet.
die Nach §28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Bitte entsorgen Sie ausschließliche Glasverpackungen in den dafür vorgesehenen Containern.
Verstöße gegen diese Rechtsnorm können mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden.
Kontrollen der Ordnungsbehörde, sowie der Ortsgemeinde werden erfolgen und bei Zuwiderhandlung auch direkt zur Anzeige gebracht. Gleichzeitig bitten wir die Bevölkerung um Mithilfe.