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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 29/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Bauert (VG Werke), 1. Erweiterung“ der Ortsgemeinde Contwig;

  • Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Contwig hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Bauert (VG Werke)“ gemäß § 2 Abs 1 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung der Betriebsfläche durch Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §8 BauNVO).

Der Geltungsbereich umfasst voraussichtlich die Grundstücke mit den Plannummern 567, 570 und Teilflächen aus 566/2 der Gemarkung Contwig. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Im Bauert (VG Werke), 1. Erweiterung“. Der voraussichtliche Geltungsbereich kann der beigefügten Lageskizze entnommen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 03.07.2025 hat der Ortsgemeinderat Contwig auch den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom

21.07.2025 bis zum 22.08.2025

während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zeitgleich findet auch die Behördenbeteiligung nach §4 Abs. 1 BauGB statt.

Öffnungszeiten in den Monaten Juli und August:

Montag u. Dienstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr

Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ einsehbar.

Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht oder zur Niederschrift bei der genannten Offenlagestelle oder per Mail an info@vgzwland.de vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

Zweibrücken, 11.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
gez. Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Lageskizze des Geltungsbereichs