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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 31/2024
Amtlicher Teil
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Satzung vom 23.07.2024 zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Käshofen vom 28.08.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.01.2010

Der Ortsgemeinderat Käshofen hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 2 erhält folgende Fassung:

„Die Ortsgemeinde hat bis zu drei Beigeordnete.“

§ 2

Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Käshofen, 23.07.2024  —  (Siegel)
gez. Angela Schneider-Gabriel
Ortsbürgermeisterin

Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zweibrücken, den 23.07.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

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