Das Ortsgemeinderatsmitglied Herr Stefan Hlava, der in Urwahl zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, hat das Mandat für den Ortsgemeinderat Battweiler abgelehnt. Nach § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 der Kommunalwahlordnung ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson wurde Herr Christian Blinn, wohnhaft Schloßparkstraße 6, Battweiler einberufen. Herr Blinn hat das Mandat angenommen.
Ebenso hat das in den Ortsgemeinderat gewählte Mitglied Frau Sabine Zimmer die Annahme des Ratsmandats wegen Unvereinbarkeit von Amt und Mandat abgelehnt.
Nach § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 der Kommunalwahlordnung wurde als Ersatzperson Herr Maximilian Klug, wohnhaft Hauptstraße 36, Battweiler einberufen und hat das Mandat angenommen.
Dies wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.