Das Ortsgemeinderatsmitglied Frau Nadine Brinette, die in Urwahl zur Ortsbürgermeisterin gewählt wurde, hat das Mandat für den Ortsgemeinderat Contwig abgelehnt. Nach § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 der Kommunalwahlordnung ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson wurde Frau Susanne Duymel, wohnhaft Flurstraße 1a, Contwig einberufen. Frau Duymel hat das Mandat angenommen.
Ebenso hat das in den Ortsgemeinderat gewählte Mitglied Herr David Betz die Annahme des Ratsmandats abgelehnt.
Nach § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 der Kommunalwahlordnung wurde als Ersatzperson Herr Stefan Schlachter, wohnhaft Danziger Straße 16, Contwig einberufen und hat das Mandat angenommen.
Dies wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.