1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Bernd Kipp belehrt die Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und bringt ihnen insbesondere die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er sie namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben und liest die Verpflichtungsformel vor.
2. Ernennung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Nachdem Herr Bernd Kipp am 09.06.2024 in Urwahl zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, ist in der Sitzung die Ernennungsurkunde auszuhändigen. Die Ernennung zum Ortsbürgermeister erfolgt durch die geschäftsführende 1. Ortsbeigeordnete Sophia Mohring unter gleichzeitiger Aushändigung der Ernennungsurkunde. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und die Einführung in das Amt.
3. Beschluss über die Zahl der Ortsbeigeordneten
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Althornbach bestimmt, dass die Ortsgemeinde „bis zu zwei Beigeordnete“ hat.
Der Ortsgemeinderat beschließt zwei Ortsbeigeordnete zu wählen.
4. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
4.1 Erste Ortsbeigeordnete / Erster Ortsbeigeordneter
Zur Wahl werden vorgeschlagen:
UWG-Fraktion - Frau Sophia Mohring
SPD-Fraktion - Herr Frank Schilb
Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Frau Sophia Mohring mit 7 Stimmen, bei 5 Stimmen für Frank Schilb zur Ersten Ortsbeigeordneten.
Ortsbürgermeister Bernd Kipp ernennt Frau Sophia Mohring zur Ersten Ortsbeigeordneten und händigt die Ernennungsurkunde aus. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und die Einführung in das Amt.
4.2 Weitere/r Ortsbeigeordnete/r
Zur Wahl werden vorgeschlagen:
UWG-Fraktion - Herr Markus Schmitz
SPD-Fraktion - Herr Frank Schilb
Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Markus Schmitz mit 7 Stimmen, bei 5 Stimmen für Frank Schilb zum 2. Ortsbeigeordneten.
Ortsbürgermeister Bernd Kipp ernennt Herrn Markus Schmitz zum 2. Ortsbeigeordneten und händigt die Ernennungsurkunde aus. Die Vereidigung und die Einführung in das Amt des 2. Ortsbeigeordneten erfolgt ebenfalls durch den Ortsbürgermeister.
Bürgermeister Björn Bernhard gratuliert den Gewählten und dankt den Ratsmitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement zum Wohl der Gemeinde.
5. Bildung der Ausschüsse des Ortgemeinderates
Nachdem in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Althornbach keine Regelung über die Bildung von Ausschüssen enthalten ist, gilt § 44 GemO. Demnach kann der Ortsgemeinderat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden.
Bisher waren folgende Ausschüsse mit folgender Mitgliederzahl gebildet:
Bezeichnung Mitgliederzahl
Bau - und Umweltausschuss 7
Rechnungsprüfungsausschuss 7
Der Ortsgemeinderat beschließt die Bildung eines Bau-, Umwelt- und Feldwegeausschusses sowie eines Rechnungsprüfungsausschusses.
Die Ausschüsse werden jeweils mit 7 Mitgliedern besetzt.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausschussbesetzung per Akklamation.
Vorgeschlagen und gewählt werden
Bau-, Umwelt und Feldwegeausschuss
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| Mitglied | Vertreter/in |
| UWG | Esther Kipp | Olivia Kipp |
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| Christoph Wick | Frank Böhm |
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| Maximilian Seis | Patrick Schäfer |
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| Heiner Utzinger | Helge Mache |
| SPD | Frank Schlemmer | Peter Klein |
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| Frank Schilb | Alexander Bengsch |
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| Peter Palm | Peter Bruck |
Rechnungsprüfungsausschuss
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| Mitglied | Vertreter/in |
| UWG | Ulf de Hooge | Sascha Gebhardt |
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| Heike de Hooge | Lisa Lehmann |
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| Simone Schmitz | Simone Haubeil |
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| Esther Kipp | Christoph Wick |
| SPD | Thomas Schery | Nadine Lavall |
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| Stefanie Bengsch | Frauke Schmidt-Löwe |
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| Anna-Lisa Schulz | Anja Hunsicker-Kasper |
6. Wahl von zwei Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken
Die Ortsgemeinde Althornbach ist Mitglied des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF). An der Verbandsversammlung nimmt die Ortsgemeinde mit drei Vertretern teil, wobei der Ortsbürgermeister Mitglied kraft Gesetzes ist. Der Ortsgemeinderat hat zwei weitere Vertreter/innen zu wählen.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl per Akklamation.
Zur Wahl einer ersten Vertreterin / eines ersten Vertreters werden vorgeschlagen:
UWG-Fraktion - Frau Olivia Kipp
SPD-Fraktion - Herr Peter Willer
Olivia Kipp wird mit 7 Stimmen, bei 5 Stimmen für Peter Willer zur ersten Vertreterin gewählt.
Zur Wahl einer zweiten Vertreterin / eines zweiten Vertreters werden vorgeschlagen:
UWG-Fraktion - Herr Maximilian Seis
SPD-Fraktion - Herr Peter Willer
Maximilian Seis wird mit 7 Stimmen, bei 5 Stimmen für Peter Willer zur ersten Vertreterin gewählt.