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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 32/2024
Amtlicher Teil
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Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Mauschbach vom 18.07.2024

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Bernhard Krippleben belehrt die Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und bringt ihnen insbesondere die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er sie namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben und liest die Verpflichtungsformel vor.

2.

Ernennung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters

Nachdem Herr Bernhard Krippleben in Urwahl am 09.06.2024 erneut zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, wird er durch den geschäftsführenden Ersten Ortsbeigeordneten Dieter Neufang ernannt.

Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Einführung in das Amt.

3.

Wahl der/des ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung hat die Gemeinde Mauschbach einen Ortsbeigeordneten.

Zur Wahl wird Frau Janine Dahlhauser vorgeschlagen.

Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Frau Janine Dahlhauser mit 8 Ja-Stimmen zur Ortsbeigeordneten.

Ortsbürgermeister Bernhard Krippleben ernennt Frau Janine Dahlhauser zur Ersten Ortsbeigeordneten und händigt die Ernennungsurkunde aus. Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgen ebenfalls durch den Ortsbürgermeister.

4.

Änderung der Hauptsatzung

In der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mauschbach ist festgelegt, dass die Ortsgemeinde einen Beigeordneten hat. Damit die Zahl der Ortsbeigeordneten erhöht werden kann, ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Der Ortsgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung zu.