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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 32/2024
Amtlicher Teil
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Bericht über die konstituierende Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land vom 11.07.2024

Bürgermeister Björn Bernhard informiert, dass sich die Fraktionen im Verbandsgemeinderat konstituiert haben.

CDU-Fraktion

Nadine Brinette, Fraktionsvorsitzende

Nadine Faber, 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende

Sascha Glahn, 2. stellvertr. Fraktionsvorsitzender

SPD-Fraktion

Eva Lauer, Fraktionsvorsitzende

Roland Heitmann, 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzender

Heidi Ziehl, 2. stellvertr. Fraktionsvorsitzende

FDP-Fraktion

Volker Schmitt, Fraktionsvorsitzender

Tino Weber, 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzender

UWG

Bernd Kipp, Fraktionsvorsitzender

Birgit Müller, 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende

Bündnis 90 / Grüne

Dr. Fred Konrad, Fraktionsvorsitzender

Susanne Bendig, 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Bürgermeister Björn Bernhard belehrt die gewählten Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und bringt ihnen besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 u. 31 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er sie namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben

2. Beschluss über die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

Der Verbandsgemeinderat beschließt drei ehrenamtliche Beigeordnete zu wählen.

3. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

3.1 Erste Beigeordnete / Erster Beigeordneter

Zur Wahl werden vorgeschlagen:

CDU-Fraktion

- Herr Paul Sefrin

SPD-Fraktion

- Frau Heidi Ziehl

Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Paul Sefrin mit 17 Stimmen, bei 10 Stimmen für Frau Heidi Ziehl und einer Enthaltung zum Ersten Beigeordneten.

Bürgermeister Björn Bernhard ernennt Herrn Paul Sefrin zum Ersten Beigeordneten. Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgen ebenfalls durch den Bürgermeister.

3.2 Zweite/r Beigeordnete/r

Zur Wahl wird Herr Thomas Hohn von der FDP-Fraktion vorgeschlagen. Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Thomas Hohn mit 28 Ja-Stimmen zum 2. Beigeordneten.

Bürgermeister Björn Bernhard ernennt Herrn Thomas Hohn zum

2. Beigeordneten. Wegen Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung in das Amt.

3.3 Dritte/r Beigeordnete/r

Zur Wahl werden vorgeschlagen:

UWG-Fraktion

- Frau Sophia Mohring

Bündnis90/Grüne

- Herr Bernd Hofer

Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Frau Sophia Mohring mit 16 Stimmen, bei 10 Stimmen für Herrn Bernd Hofer und einer ungültigen Stimme zur 3. Beigeordneten.

Bürgermeister Björn Bernhard ernennt Frau Sophia Mohring zur 3. Beigeordneten. Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgen ebenfalls durch den Bürgermeister.

4. Bildung der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates

1. Festlegung der Mitgliederzahl

2. Wahl der Ausschussmitglieder

Es wird vorgeschlagen, die Mitgliederzahl der einzelnen Ausschüsse wie folgt festzulegen:

Haupt- und Finanzausschuss

12 Mitglieder

Sport- und Kulturausschuss

12 Mitglieder

Werksausschuss

12 Mitglieder

Schulträgerausschuss

12 Mitglieder

Umweltausschuss

12 Mitglieder

Bauausschuss

9 Mitglieder

Rechnungsprüfungsausschuss

9 Mitglieder

Personalausschuss

9 Mitglieder

Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt folgendem gemeinsamen Wahlvorschlag zur Wahl der Ausschussmitglieder zu:

Haupt- und Finanzausschuss (12 Mitglieder)

Partei/

Wählergr.

Mitglied

1. Vertreter/in

2. Vertreter/in

SPD

Roland Heitmann

Heidi Ziehl

Michael Deßloch

SPD

Eva Lauer

Achim Scherer

Heike Christ

SPD

Holger Hell

Judith Schlachter

Manfred Nafziger

CDU

Nadine Brinette

Karin Kaiser

Paul Sefrin

CDU

Lars Harstick

Franz Marterer

Paul Sefrin

CDU

Sascha Glahn

Marcus Spies

Paul Sefrin

CDU

Klaus Buchmann

Markus Schmitt

Paul Sefrin

CDU

Sören Bernhard

Angelika Küttner

Paul Sefrin

FDP

Volker Schmitt

Reiner Hohn

Thomas Hohn

FDP

Tino Weber

Henrik Conrad

Thomas Hohn

Bündnis 90

Fred Konrad

Susanne Bendig

Bernd Hofer

UWG

Birgit Müller

Olivia Kipp

Simone Schmitz

Sport- und Kulturausschuss (12 Mitglieder)

Partei/

Wählergr.

Mitglied

1. Stellvertreter/in

2. Stellvertreter/in

SPD

Roland Heitmann

Jürgen Dott

Eva Lauer

SPD

Jonas Kruck

Achim Scherer

Holger Hell

SPD

Günter Köhler

Patrick Hanke

Achim Scherer

CDU

Nadine Faber

Dominic Arenth

Paul Sefrin

CDU

Susanne Duymel

Heiko Brünesholz

Paul Sefrin

CDU

Mike Stegmann

Martina Wagner

Paul Sefrin

CDU

Andreas Schumacher

Tobias Henner

Paul Sefrin

CDU

Sören Bernhard

Daniel Maske

Paul Sefrin

FDP

Alexander Schwartinski

Tino Weber

Thomas Hohn

FDP

Moritz Sandmayer

Sophie Lehner

Thomas Hohn

Bündnis 90

Stefan Schwitzgebel

Andrea Beck

Fred Konrad

UWG

Markus Schmitz

Marcel Frary

Maximilian Seis

Bauausschuss (9 Mitglieder)

Partei/

Wählergr.

Mitglied

1. Stellvertreter/in

2. Stellvertreter/in

SPD

Thorsten Maisch

Heike Christ

David Betz

SPD

Carsten Baier

Achim Scherer

Eva Lauer

SPD

Roland Heitmann

Manfred Gerlinger

Judith Schlachter

CDU

Markus Schmitt

Klaus Buchmann

Paul Sefrin

CDU

Heiko Brünesholz

Sascha Glahn

Paul Sefrin

CDU

Stefan Fercher

Thorsten Sefrin

Paul Sefrin

FDP

Christian Liefke

Christian Klück

Thomas Hohn

Bündnis 90

Oliver Wadle

Fred Konrad

Susanne Bendig

UWG

Stefan Christmann

Maximilian Seis

Christoph Wick

Umweltausschuss (12 Mitglieder)

Partei/

Wählergr.

Mitglied

1. Stellvertreter/in

2. Stellvertreter/in

SPD

Manfred Nafziger

Günter Köhler

David Betz

SPD

Heike Christ

Judith Schlachter

Achim Scherer

SPD

Michael Deßloch

Eva Lauer

Patrick Hanke

CDU

Mareike Pfeifer

Mike Stegmann

Paul Sefrin

CDU

Jannik Weber

Jason Teutsch

Paul Sefrin

CDU

Andreas Schumacher

Nadine Brinette

Paul Sefrin

CDU

Angelika Küttner

Wolfgang Agne

Paul Sefrin

CDU

Daniel Maske

Tobias Henner

Paul Sefrin

FDP

Peter Lauer

Tobias Glahn

Thomas Hohn

FDP

Marius Sauter

Manfred Danner

Thomas Hohn

Bündnis 90

Fred Konrad

Phine Schmidt

Marlene Herzog

UWG

Thomas Müller

Esther Kipp

Stefan Christmann

Rechnungsprüfungsausschuss (9 Mitglieder)

Partei/

Wählergr.

Mitglied

1. Stellvertreter/in

2. Stellvertreter/in

SPD

Michael Deßloch

Laura Rimbrecht

Thorsten Maisch

SPD

Heidi Ziehl

Stefan Schlachter

Carsten Baier

SPD

Heike Christ

Jürgen Sauter

Roland Heitmann

CDU

Karin Kaiser

Klaus Martin Weber

Paul Sefrin

CDU

Jannik Weber

Daniel Maske

Paul Sefrin

CDU

Mike Stegmann

Martina Wagner

Paul Sefrin

FDP

Henrik Conrad

Harald Schwarz

Thomas Hohn

Bündnis 90

Susanne Bendig

Andrea Beck

Anna Hoffmann

UWG

Heino Traudt

Heike de Hooge

Bernd Kipp

Schulträgerausschuss (12 Mitglieder)

Partei/WG

Mitglied

1. Stellvertreter/in

2. Stellvertreter/in

SPD

David Betz

Ute Palm

Carsten Baier

SPD

Adrian Schwarz

Anna-Lisa Schulz

Heidi Ziehl

SPD

Jürgen Dott

Achim Scherer

Judith Schlachter

CDU

Karin Kaiser

Sascha Glahn

Paul Sefrin

CDU

Nadine Faber

Dominic Arenth

Paul Sefrin

CDU

Lars Harstick

Susanne Duymel

Paul Sefrin

CDU

Angelika Küttner

Thomas Leiner

Paul Sefrin

CDU

Mareike Pfeifer

Jason Teutsch

Paul Sefrin

FDP

Alexander Schwartinski

Niels Reuter

Thomas Hohn

FDP

Moritz Sandmayer

Thierry Eibel

Thomas Hohn

Bündnis 90

Susanne Bendig

Phine Schmidt

Bernd Hofer

UWG

Simone Schmitz

Esther Kipp

Birgit Müller

Werksausschuss (12 Mitglieder)

Partei/WG

Mitglied

1. Stellvertreter/in

2. Stellvertreter/in

SPD

Manfred Nafziger

Eva Lauer

Heike Christ

SPD

Thorsten Maisch

Carsten Baier

Roland Heitmann

SPD

Achim Scherer

Holger Hell

Heidi Ziehl

CDU

Nadine Brinette

Stefan Fercher

Paul Sefrin

CDU

Thorsten Sefrin

Klaus Buchmann

Paul Sefrin

CDU

Wolfgang Agne

Sören Bernhard

Paul Sefrin

CDU

Herbert Blinn

Markus Schmitt

Paul Sefrin

CDU

Klaus Martin Weber

Jannik Weber

Paul Sefrin

FDP

Manfred Dörr

Reiner Hohn

Thomas Hohn

FDP

Herbert Sefrin

Volker Schmitt

Thomas Hohn

Bündnis 90

Fred Konrad

Uwe Silling

Bernd Hofer

UWG

Bernd Kipp

Christoph Wick

Stefan Christmann

Personalausschuss (9 Mitglieder)

Partei/WG

Mitglied

1. Stellvertreter/in

2. Stellvertreter/in

SPD

Heidi Ziehl

Roland Heitmann

Michael Deßloch

SPD

Judith Schlachter

Achim Scherer

Eva Lauer

SPD

Manfred Gerlinger

Adrian Schwarz

Heike Christ

CDU

Franz Marterer

Heiko Brünesholz

Paul Sefrin

CDU

Klaus Buchmann

Dominic Arenth

Paul Sefrin

CDU

Susanne Duymel

Lars Harstick

Paul Sefrin

FDP

Tobias Paltz

Volker Schmitt

Thomas Hohn

Bündnis 90

Anna Hoffmann

Susanne Bendig

Bernd Hofer

UWG

Olivia Kipp

Markus Schmitz

Birgit Müller

5. Vergabe- und Ausschreibungsordnung

Für eine Vergabe- und Ausschreibungsordnung wird folgender Entwurf vorgelegt:

1. Vergabeordnung

Zur Auftragsvergabe sind befugt:

Umfang bis €

Verbandsgemeinderat

unbeschränkt

Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Darlehensaufnahme)

100.000,--

Haupt- und Finanzausschuss (für Umschuldung von Darlehen)

unbeschränkt

Werksausschuss

unbeschränkt

Werkleitung

5.000,--

Büroleitung

2.000,--

Schulleitung

200,--

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Entwurf der Vergabe- und Ausschreibungs-ordnung zu.

2. Ausschreibungsordnung

Das Verfahren für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen im Geschäftsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land wird durch eine Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen geregelt.

Für die Aufhebung von Ausschreibungen sind zuständig:

Vergabesumme

bis 20.000,-- €

Bürgermeister

bis 150.000,-- €

Haupt- und Finanzausschuss

über 150.000,-- €

Verbandsgemeinderat

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Entwurf der Vergabe- und Ausschreibungs-ordnung zu.

6. Übertragung von Zuständigkeiten des Verbandsgemeinderates auf den Haupt- und Finanzausschuss

Gemäß § 44 Abs. 2 GemO bestimmt der Verbandsgemeinderat das Nähere über die Aufgaben der Ausschüsse. Es wird vorgeschlagen die Übertragung von Befugnissen des Verbandsgemeinderates auf den Haupt- und Finanzausschuss wird wie folgt zu regeln:

Finanz- und Abgabewesen

Befristete Niederschlagungen

über 500,-- € im Einzelfall

Unbefristete Niederschlagungen

über 500,-- € im Einzelfall

Erlass von Forderungen

über 500,-- € im Einzelfall

Kenntnisnahme von unwesentlichen Mehrausgaben

bis 5.000,-- € im Einzelfall

Zustimmung zu wesentlichen Mehrausgaben

über 3.000,-- € bis 10.000,-- €

Verfügung über Verbandsgemeindever- mögen sowie Gewährung von Darlehen

bis 5.000,-- € im Einzelfall

Grundstückswesen

Erwerb von Grundstücken

über 3.000,-- € bis 10.000,-- €

Veräußerung von Grundstücken

über 3.000,-- € bis 10.000,-- €

Abschluss von Miet- und Pachtverträgen

mit einer Laufzeit von mehr als 12 Mon. oder mehr als 500,-- € jährl. Pacht

Bauverwaltung und Beschaffungswesen

Auftragsvergaben über Lieferungen und Leistungen

über 10.000,-- € bis 100.000,-- €

Kultur und Sport

Gewährung von Zuschüssen

bis 3.000,-- €

Zuschüsse aufgrund von Richtlinien

unbeschränkt

7. Zuschussantrag des SV 1930 Großsteinhausen

Der SV 1930 Großsteinhausen, vertreten durch Herrn Sebastian Baqué, bittet um einen Zuschuss für eine dreitätige Fußballfreizeit (14.06 – 16.06.2024) der JSG Großsteinhausen-Kleinsteinhausen. Die Fußballfreizeit soll den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, ihre fußballerischen Fähigkeiten zu verbessern, den Teamgeist zu stärken und neue Freundschaften zu knüpfen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt dem SV 1930 Großsteinhausen gemäß den Richtlinien, einen Zuschuss in Höhe von 10 € je Teilnehmer zu zahlen. Pro 10 Teilnehmer wird bei der Bezuschussung eine betreuende Person anerkannt, die älter als 18 Jahre ist.

8. Kauf eines Transporters

Im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 sind für eine Ersatzbeschaffung des Transporters der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land 25.000,00 € vorgesehen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, beim Autohaus Deckert, Zweibrücken, das Fahrzeug Opel Movano, mit einer Laufleistung von 100 km zum Preis von 29.990,00 € anzuschaffen und stimmt der überplanmäßigen Ausgabe zu.

9. Errichtung zweier Windenergieanlagen im Stadtgebiet Zweibrücken; Stellungnahme der Verbandsgemeinde

Die BayWa r.e. Wind GmbH plant in der kreisfreien Stadt Zweibrücken, Gemarkung Hengstbach, im Umfeld des Wahlerhofes die Errichtung des Windparks Buchwald mit zwei Windenergieanlagen (WEA). Vorgesehen ist die Errichtung von WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nennleistung von je 5.560 kW. Bei einer Nabenhöhe von 166,6 m und einem Rotorradius von 80 m wird die Gesamthöhe der Anlagen etwa 247 m über Gelände betragen.

Der Abstand der nächstgelegenen Anlage zum Siedlungsgebiet Hornbach (Zinselstraße) beträgt zwar 2,68 km. Allerdings liegt in einem Abstand von lediglich rd. 700 Meter zu dieser WEA das Außenbereichsgehöft Eichenhof in der Gemarkung Hornbach. Nach dem aktuellen Landesentwicklungsprogramm LEP IV Rheinland-Pfalz, 4. Teilfortschreibung, beträgt der Mindestabstand zu Siedlungsflächen im Sinne der Baunutzungsverordnung mindestens 900 m. Für Wohnstellen im Außenbereich, z.B. Aussiedlungsgehöfte, gilt dieser Mindestabstand jedoch nicht.

Ausweislich des Gutachtens zur Schallimmissionsprognose sind die Nachtimmissionsrichtwerte nach TA Lärm an allen Immissionsorten, so auch im Bereich Eichenhof, eingehalten. Nach dem Gutachten zur Schattenwurfprognose werden die Immissionsrichtwerte an verschiedenen Immissionsorten, so auch im Bereich Eichenhof, überschritten. Die WKA-Schattenwurfhinweise sehen für diesen Fall vor, dass der Schattenwurf mittels Abschaltautomatik entsprechend den Richtwerten begrenzt wird. Dies betrifft hier beide WEA’s.

Die beiden WEA in der Gemarkung Zweibrücken-Hengstbach bedürfen als im Außenbereich privilegierte Vorhaben keiner Bauleitplanung. Die Fa. BayWa r.e. Wind GmbH hat die erforderliche Genehmigung nach Immissionsschutzrecht beantragt. Genehmigungsbehörde ist die SGD Süd in Neustadt. Im Zuge des Verfahrens bei lediglich zwei Anlagen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen. Wegen des geringen Abstandes zur Gemarkungsgrenze Hornbach hat die SGD jetzt die Planunterlagen auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegt und gibt der Verbandsgemeinde und der Stadt Hornbach Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.07.2024.

Auf Vorschlag des Ratsmitgliedes Dr. Fred Konrad beschließt der Verbandsgemeinderat folgende Stellungnahme zu dem Vorhaben:

„Die Verbandsgemeinde begrüßt die elektrische Energiegewinnung und Wertschöpfung durch Windenergieanlagen in der Region.

Das Bauvorhaben in der jetzigen Planung wird aber aufgrund der Nähe zu den bestehenden Wohngebäuden auf dem Eichenhof in der Gemarkung Hornbach (Abstand ca. 650 bis 800 Meter) sowie weiterer Wohngebäude auf dem Wahlerhof, dem Bickenaschbacher Hof und der Bickenaschbacher Mühle abgelehnt.

Begründung:

Der Eichenhof liegt zwar im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, allerdings besteht hier für die insgesamt 8 Wohngebäude eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB. Weitere Wohngebäude liegen auf den genannten Liegenschaften ebenfalls unterhalb des Mindestabstandes nach dem LEP IV von WEA zu Siedlungsgebieten.

Die Verbandsgemeinde sieht hier den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Siedlungen geringer Größe verletzt und sieht sich in der Pflicht für den Gesundheitsschutz ihrer dort lebenden Bürgerinnen und Bürger einzustehen.

Bei den genannten Bebauungen handelt es sich zudem zum Teil um Höfe, wie sie seit Jahrzehnten und Jahrhunderten von mennonitischen Familien als regional typische Siedlungsform betrieben wurden und nicht um Aussiedlungen wie sie in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts zur Effizienzsteigerung in der Landwirtschaft vorgenommen wurden. Auch dies begründet aus Sicht der Verbandsgemeinde eine Gleichbehandlung mit anderen im LEP IV genannten Siedlungsräumen.

Wegen der nicht geringen Anzahl von Wohngebäuden und den dort lebenden Familien in den unter dem Mindestabstand befindlichen Liegenschaften ist aus Sicht der Verbandsgemeinde eine Gleichbehandlung gegenüber reinen, allgemeinen, dörflichen und besonderen Wohngebieten, zu Dorf-, Misch- und Kerngebieten sowie urbanen Gebieten i. S. d. LEP Ziel Z 163h geboten.

Aus Sicht der Verbandsgemeinde verstößt somit das Bauvorhaben in der jetzigen Planung in Bezug auf den Eichenhof sowie weitere Liegenschaften gegen die landesplanerischen Grundsätze und Ziele gemäß Landesentwicklungsprogramm LEP IV, Teilfortschreibung IV.

Ziel Z 163h

Das Ziel lautet:

„Bei der Errichtung von Windenergieanlagen ist ein Mindestabstand dieser Anlagen von mindestens 900 Metern zu reinen, allgemeinen, dörflichen und besonderen Wohngebieten, zu Dorf-, Misch- und Kerngebieten sowie zu urbanen Gebieten einzuhalten.“