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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 33/2024
Amtlicher Teil
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Parken in der Ortsgemeinde Mauschbach

Aufgrund mehrfacher Beschwerden über zugeparkte Einmündungen, weisen wir die Bevölkerung darauf hin, dass das Parken im Bereich von fünf Metern vor, sowie hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten ist.

Außerdem bitten wir Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeugs zu beachten, dass die Gehwege so frei bleiben damit die Fußgänger diese ohne Behinderung passieren können.

Kontrollen durch die Ordnungsbehörde werden erfolgen und auch geahndet.

Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
-Ordnungsbehörde-