1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag zu verpflichten. Dies geschieht wie folgt:
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister belehrt die gewählten Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und bringt ihnen besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er sie namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.
2. Ernennung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Nachdem Herr Stefan Hlava am 09.06.2024 in Urwahl zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, ist in der Sitzung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.
Die Ernennung zum Ortsbürgermeister erfolgt durch den sich noch geschäftsführend im Amt befindlichen Ortsbürgermeister Werner Veith unter gleichzeitiger Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die Vereidigung und die Einführung in das Amt des neuen Ortsbürgermeisters erfolgt ebenfalls durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister.
Ortsbürgermeister Stefan Hlava bedankt sich bei dem bisherigen Ortsbürger-meister Werner Veith und der bisherigen 2. Ortsbeigeordneten Leonie Neuer für die geleistete Arbeit zum Wohle der Ortsgemeinde Battweiler.
3. Beschluss über die Zahl der Ortsbeigeordneten
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Battweiler bestimmt, dass die Ortsgemeinde „bis zu zwei Beigeordnete“ hat.
Der Ortsgemeinderat beschließt zwei Ortsbeigeordnete zu wählen.
4. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
4.1 Erste Ortsbeigeordnete / Erster Ortsbeigeordneter
Zur Wahl vorgeschlagen wird das Ratsmitglied Harald Schwarz.
Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Harald Schwarz mit 12 Ja-Stimmen zum Ersten Ortsbeigeordneten.
Ortsbürgermeister Stefan Hlava ernennt Herrn Harald Schwarz zum Ersten Ortsbeigeordneten, händigt die Ernennungsurkunde an den Gewählten aus und nimmt die Vereidigung und Einführung in das Amt vor.
4.2 Weitere Ortsbeigeordnete / Ortsbeigeordneter
Zur Wahl vorgeschlagen wird das Ratsmitglied Holger Jost.
Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Holger Jost mit 12 Ja-Stimmen zum 2. Ortsbeigeordneten.
Ortsbürgermeister Stefan Hlava ernennt Herrn Holger Jost zum 2. Orts-beigeordneten, händigt die Ernennungsurkunde an den Gewählten aus und nimmt die Vereidigung und Einführung in das Amt vor.
5. Beschluss über die Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Battweiler hatte bisher eine Modifizierung der Mustergeschäftsordnung dahingehend, dass § 1 a „Ältestenrat“ eingefügt wurde
„(1) Dem Ältestenrat gehören der Ortsbürgermeister, die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden an.
(2) Der Ältestenrat berät den Ortsbürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Gemeinderates, insbesondere hinsichtlich des Terminplans der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse, der Zusammensetzung der jeweiligen Tagesordnung und der Vereinbarung von Redezeiten.
(3) Für die Sitzungen des Ältestenrates gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entsprechend.“
und folgende Fassung des § 26 Abs. 4:
„(4) Die Niederschrift über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen soll jedem Ratsmitglied spätestens einen Monat nach der Sitzung zugeleitet werden. Soweit Ratsmitglieder nach § 9 von der Beratung und Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung ausgeschlossen waren, erhalten sie die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung nicht.“
Die Mustergeschäftsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung mit den vorgenannten Modifikationen wird angenommen.
6. Verabschiedung ehemaliger Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Stefan Hlava händigt dem ausgeschiedenen Ortsbürgermeister Werner Veith und dem ausgeschiedenen Ratsmitglied Herbert Veit zunächst die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz aus.
Anschließend bedankt er sich bei den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Lutz Ehrhardt, Torsten Lehmann, Leonie Neuer und Herbert Veit und überreicht ein Geschenk.
Nichtöffentlich
7. Gestaltung der Einfahrt zum Dorfgemeinschaftshaus
Der Ortsgemeinderat beschließt in dieser Angelegenheit.