1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag zu verpflichten. Dies geschieht wie folgt:
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister belehrt die gewählten Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und bringt ihnen besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er sie namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.
2. Ernennung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Nachdem Herr Dieter Glahn am 09.06.2024 in Urwahl zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, ist in der Sitzung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.
Die Ernennung zum Ortsbürgermeister erfolgt durch den sich noch geschäftsführend im Amt befindlichen Ersten Ortsbeigeordneten Günter Köhler unter gleichzeitiger Aushändigung der Ernennungsurkunde. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen die Vereidigung und die Einführung in das Amt.
3. Beschluss über die Zahl der Ortsbeigeordneten
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Großbundenbach bestimmt, dass die Ortsgemeinde „bis zu zwei Beigeordnete“ hat.
Es liegt daher in der Zuständigkeit des Ortsgemeinderates vor der Wahl der / des Ortsbeigeordneten diese Zahl durch Beschluss, der der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder bedarf, festzusetzen.
Der Gemeinderat beschließt zwei Ortsbeigeordnete zu wählen.
4. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
4.1 Erste Ortsbeigeordnete / Erster Ortsbeigeordneter
Zur Wahl vorgeschlagen wird das Ratsmitglied Daniel Ruff.
Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Daniel Ruff mit 8 Ja-Stimmen zum Ersten Ortsbeigeordneten.
Ortsbürgermeister Dieter Glahn ernennt Herrn Daniel Ruff zum Ersten Ortsbeigeordneten, händigt die Ernennungsurkunde an den Gewählten aus und nimmt die Vereidigung und Einführung in das Amt vor.
4.2 Weitere Ortsbeigeordnete / Ortsbeigeordneter
Zur Wahl vorgeschlagen wird das Ratsmitglied Frank Greinert.
Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Frank Greinert mit 8 Ja-Stimmen zum 2. Ortsbeigeordneten.
Ortsbürgermeister Dieter Glahn ernennt Herrn Frank Greinert zum 2. Orts-beigeordneten, händigt die Ernennungsurkunde an den Gewählten aus und nimmt die Vereidigung und Einführung in das Amt vor.
Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung verabschiedet Ortsbürgermeister Dieter Glahn die bisherigen Ortsbeigeordneten Günter Köhler und Agathe Wieder-Hofmann sowie das Ratsmitglied Jürgen Bendzko.
Nichtöffentlich
5. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in Grundstücksangelegenheiten.