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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechhofen

Das Ortsgemeinderatsmitglied Herr Tobias Eisele hat das Mandat für den Ortsgemeinderat Bechhofen niedergelegt. Nach § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 der Kommunalwahlordnung ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson wurde Herr Marco Rinck, wohnhaft Kiefernweg 1, Bechhofen, einberufen. Herr Rinck hat das Mandat angenommen.

Dies wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.

Bechhofen, den 21.08.2024
gez. Sefrin
Ortsbürgermeister und Wahlleiter