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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 36/2024
Amtlicher Teil
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Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Rosenkopf vom 15.07.2024

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag zu verpflichten. Dies geschieht wie folgt:

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister belehrt die gewählten Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und bringt ihnen besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er sie namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.

2. Ernennung der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin, Vereidigung und Einführung in das Amt

Nachdem Frau Maria Fier am 09.06.2024 in Urwahl zur Ortsbürgermeisterin gewählt wurde, ist in der Sitzung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.

Die Ernennung zur Ortsbürgermeisterin erfolgt durch den sich noch geschäftsführend im Amt befindlichen Ortsbürgermeister Christian Plagemann unter gleichzeitiger Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die Vereidigung und die Einführung in das Amt der neuen Ortsbürgermeisterin erfolgt ebenfalls durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister.

3. Beschluss über die Zahl der Ortsbeigeordneten

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rosenkopf bestimmt, dass die Ortsgemeinde „bis zu zwei Beigeordnete“ hat.

Der Ortsgemeinderat beschließt zwei Ortsbeigeordnete zu wählen.

4. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

4.1 Erste Ortsbeigeordnete / Erster Ortsbeigeordneter

Zur Wahl vorgeschlagen werden die Ratsmitglieder Tobias Bär und Markus Plagemann.

Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Markus Plagemann mit 4 Stimmen, bei 3 Stimmen für Herrn Tobias Bär zum Ersten Beigeordneten.

Ortsbürgermeisterin Maria Fier ernennt Herrn Markus Plagemann zum Ersten Ortsbeigeordneten, händigt die Ernennungsurkunde an den Gewählten aus und nimmt die Vereidigung und Einführung in das Amt vor.

4.2 Weitere Ortsbeigeordnete / Ortsbeigeordneter

Zur Wahl vorgeschlagen wird das Ratsmitglied Tobias Bär.

Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Tobias Bär mit 7 Ja-Stimmen zum 2. Ortsbeigeordneten.

Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgen in der nächsten Sitzung.