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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 37/2024
Amtlicher Teil
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Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land bietet für die kommunalen Kindertagesstätten in ihrem Verwaltungsbereich

Ausbildungsplätze zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/innen (m/w/d)

für das Ausbildungsjahr 2025 in Teilzeitbeschäftigung an.

Die Teilzeitbeschäftigung beläuft sich auf 19,5 Stunden wöchentlich. Diese Stunden müssen an drei Tagen in der Woche erbracht werden. Der Schulbesuch findet an den restlichen zwei Tagen in der Woche statt. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 2 TVöD SuE.

Die Ausbildungsdauer liegt bei drei Jahren.

Sie verfügen über:

  • 1. qualifizierte Sekundarabschluss I
  • und der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
  • oder der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis
  • oder eine mind. dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit
  • oder das mind. dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einem minderjährigen Kind
  • oder 2. Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einem mind. viermonatigen Praktikum

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt behandelt.

Interessierte Personen richten Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Abschlusszeugnis, etc.) bitte schriftlich an:

Verbandsgemeindeverwaltung

Zweibrücken-Land

Personalabteilung

Landauer Str. 18-20

66482 Zweibrücken

oder per E-Mail an info@vgzwland.de

Hinweis:

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) zu.

Bitte verwenden Sie keine Bewerbermappen und reichen Sie entsprechende Nachweise nur als unbeglaubigte Kopien ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Bewerbungs- und Reisekosten werden von der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land nicht übernommen.