1. Verpflichtung Ratsmitglieder
Das Ratsmitglied Wolfgang Hetzer sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt. Für ihn ist Herr Tobias Eisele in den Ortsgemeinderat nachgerückt, der das Mandat ebenfalls niedergelegt hat. Herr Marco Rinck ist für Herrn Eisele in den Ortsgemeinderat nachgerückt und hat das Mandat angenommen.
Nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch die Ortsbürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag zu verpflichten. Dies geschieht wie folgt:
Der Ortsbürgermeister belehrt das gewählte Ratsmitglied über die Obliegenheiten seines Amtes und bringt ihm besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er Herrn Rinck namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben
2. Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen; Ausbauprogramm
2.1 Aufstellung des Ausbauprogramms 2025 - 2029
Die Ortsgemeinde Bechhofen erhebt bereits im dritten Erhebungszeitraum wieder-kehrende Beiträge für Verkehrsanlagen. Gemäß § 3 Abs. 2 der gültigen Ausbaubeitragssatzung ist der beitragsfähige Aufwand für die, die Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen, nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von fünf Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen zu ermitteln. Der Ortsgemeinderat hat deshalb ein Bauprogramm für den Erhebungszeitraum der Jahre 2025 - 2029 aufzustellen.
Die Ortsgemeinde Bechhofen erwägt verschiedene Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Die Kostenansätze für die Ausbaumaßnahmen Germannstraße 2. BA mit Parkplatz, Am Köpfchen, Waldstraße mit Stützmauer und Mühlstraße wurden zur Vorbereitung auf diesen Beschluss durch ein fachkundiges Ingenieurbüro bzw. von der Verwaltung geschätzt bzw. hochgerechnet.
Zum Beschluss über das Bauprogramm werden dem Ortsgemeinderat die 4 Varianten vorgeschlagen.
Die Ortsgemeinde Bechhofen beschließt nach ausführlicher Diskussion das Bauprogramm für den nächsten Erhebungszeitraum von 2025 - 2029 gemäß Variante 2.
2.2 Beschluss über die Erhebung von Vorausleistungen
In dieser Sitzung hat der Ortsgemeinderat das Bauprogramm für den Erhebungszeitraum der Jahre 2025 - 2029 aufgestellt. Gemäß § 8 der Ausbaubeitragssatzung können von der Ortsgemeinde ab Beginn des Erhebungs-zeitraums Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen und können aufgrund Beschluss des Ortsgemeinderates in mehreren Raten erhoben werden.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Erhebung von Vorausleistungen auf den wiederkehrenden Beitrag für die Jahre 2025 - 2029. Die Vorausleistungen werden jeweils in vier Raten am 15.02., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
2.3 Priorisierung der auszuführenden Baumaßnahmen
Der Ortsgemeinderat diskutiert über die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen. Dabei muss entschieden werden, welcher Zuwendungsantrag noch bis zum 15.10.2024 eingereicht werden soll.
Der Ortgemeinderat beschließt ebenfalls nach ausführlicher Beratung den Zuwendungsantrag für die Mühlstraße noch in diesem Jahr vorzulegen.
Aus gegebenem Anlass verliest der Vorsitzende anschließend noch zum Thema „Wiederkehrende Beiträge“ einen offenen Bürgerbrief aus den sozialen Medien und bittet die Bürger, zukünftig bei Fragen direkt mit ihm oder den Ratsmitgliedern das Gespräch zu suchen.
3. Erweiterung der Urnengrabkammeranlage auf dem Friedhof; Durchführung der Maßnahme
Gemäß Beschluss vom 08.04.2024 wurde für die Erweiterung der Urnengrabkammern (Urnenstelen) mit Umgestaltung der Aufstellfläche ein Förderantrag aus dem I-Stock des Landes gestellt. Bei der zugrundeliegenden Maßnahme sollen weitere 85 Urnengrabkammern mit einem Kostenvolumen von ca. 115.000,00 Euro geschaffen werden. Eine Förderbewilligung ist erst im Frühjahr 2025 zu erwarten. Allerdings hat die Bewilligungsstelle beim Land dem wegen der Dringlichkeit beantragten vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn jetzt zugestimmt. In diesen Fällen ist regelmäßig zu erwarten, dass eine Bewilligung im nächsten Frühjahr auch erfolgt, allerdings gibt es dafür keine Garantie und auch die Höhe der Zuwendung ist nicht gesichert.
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Maßnahme gemäß Förderantrag umzusetzen und das Vergabeverfahren einzuleiten. Das Büro Ehrenberg wird mit den notwendigen Ingenieurleistungen zur Ausführung der Maßnahme beauftragt.
4. Klimaangepasstes Waldmanagement; Teilnahme am BAT- Konzept
Das BAT-Konzept für ein klimaangepasstes Waldmanagement wurde dem Ortsgemeinderat bereits durch den Revierleiter Martinek in seiner Sitzung vom 16.11.2022 erläutert. Die Ortsgemeinde nimmt seit dem Jahr 2023 am Förderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ teil. Um weiterhin Fördergelder beantragen zu können, muss noch eine Entscheidung über die Teilnahme am BAT-Konzept getroffen werden.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Teilnahme am BAT-Konzept zu.
Nichtöffentlich
5. Bauangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in Bauangelegenheiten.
6. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in Grundstücksangelegenheiten.