1. Beschluss über die Zahl der Ortsbeigeordneten
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mauschbach bestimmt, dass die Ortsgemeinde „bis zu drei Beigeordnete“ hat.
Der Gemeinderat beschließt noch eine/n weitere/n Ortsbeigeordnete(n) zu wählen.
2. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Nachdem der Ortsgemeinderat beschlossen hat, eine/n 2. Ortsbeigeordnete/n zu wählen, wird zur Wahl Herr Dieter Neufang vorgeschlagen.
Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Dieter Neufang zum 2. Ortsbeigeordneten.
Ortsbürgermeister Bernhard Krippleben ernennt Herrn Dieter Neufang zum 2. Ortsbeigeordneten und händigt die Ernennungsurkunde aus. Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgen ebenfalls durch den Ortsbürgermeister.
3. Bildung von Ausschüssen des Ortsgemeinderates
Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden (§ 44 Abs. 1 Gemeindeordnung).
Der Ortsgemeinderat beschließt einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern zu bilden und die Wahl der Ausschussmitglieder per Handzeichen durchzuführen.
Folgende Personen werden als Mitglied vorgeschlagen und gewählt:
Oliver Dahlhauser, Jörn Wittig und Tatjana Stähly.
Jürgen Conrad wird als Stellvertreter gewählt.
4. Klimaangepasstes Waldmanagement; Teilnahme am BAT-Konzept
Das BAT-Konzept für ein klimaangepasstes Waldmanagement wurde dem Ortsgemeinderat bereits durch die Revierleiterin Maria Jäger in seiner Sitzung vom 16.12.2022 erläutert. Die Ortsgemeinde nimmt seit dem Jahr 2023 am Förderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ teil. Um weiterhin Fördergelder beantragen zu können, muss noch eine Entscheidung über die Teilnahme am BAT-Konzept getroffen werden.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Teilnahme am BAT-Konzept mit der Maßgabe zu, dass die bei der nächsten Waldbegehung festgelegten Maßnahmen berücksichtigt werden.
5. Freiflächenphotovoltaikanlagen - Grundsatzbeschluss
In der vorhergehenden Wahlperiode hatte der Ortsgemeinderat, zuletzt am 13.06.2022, in einem Grundsatzbeschluss festgelegt, die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemarkung Mauschbach abzulehnen. Damals hatten verschiedene Unternehmen, die sich als Projektierer private Grundstücksrechte gesichert hatten, bei der Ortsgemeinde wegen der Verwirklichung dieser Projekte angefragt. Jetzt liegen erneut wieder zwei Anfragen für solche Projekte vor.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind, sofern sie nicht entlang von linienförmigen Verkehrsachsen wie Autobahnen oder Schienenstrecken geplant sind, keine privilegierten Vorhaben im Außenbereich. Das bedeutet, dass für die Zulassung solcher Vorhaben ein Bebauungsplan durch die Ortsgemeinde auszustellen ist und der Flächennutzungsplan durch die Verbandsgemeinde anzupassen ist. Sie unterliegen also der gemeindlichen Planungshoheit.
Die Ortsgemeinde kann durch Entgeltleistungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG von einem solchen Projekt finanziell profitieren. Ob sich ein solches Projekt an einem beabsichtigten Standort auch tatsächlich verwirklichen lässt, entscheidet sich erst nach Abwicklung der notwendigen Bauleitplanverfahren und kann vorher nicht sicher vorausgesagt werden.
Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst an dem Grundsatzbeschluss festzuhalten. Den beiden Unternehmen, die jetzt Anfragen gestellt haben, soll dennoch die Möglichkeit gegeben werden, die Vorhaben den Ratsmitgliedern vorzustellen.
Nichtöffentlich
6. Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat entscheidet in einer Grundstücksangelegenheit.
7. Bauangelegenheit
Der Ortsgemeinderat berät in einer Bauangelegenheit.