1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag zu verpflichten. Dies geschieht wie folgt:
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister belehrt die gewählten Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und bringt ihnen besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er sie namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.
2. Ernennung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Nachdem Herr Gereon Lethen am 09.06.2024 in Urwahl zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, ist in der Sitzung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.
Die Ernennung zum Ortsbürgermeister erfolgt durch den sich noch geschäftsführend im Amt befindlichen Ortsbürgermeister Christian Schwarz unter gleichzeitiger Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die Vereidigung und die Einführung in das Amt des neuen Ortsbürgermeisters erfolgt ebenfalls durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister.
3. Wahl der/des ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Zur Wahl vorgeschlagen werden die Ratsmitglieder Markus Feix und Sebastian Schneider.
Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Sebastian Schneider mit 5 Stimmen, bei 3 Stimmen für Herrn Markus Feix zum Ersten Ortsbeigeordneten.
Ortsbürgermeister Gereon Lethen ernennt Herrn Sebastian Schneider zum Ersten Ortsbeigeordneten, händigt die Ernennungsurkunde an den Gewählten aus und nimmt die Vereidigung und Einführung in das Amt vor.