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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rosenkopf über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Untere Hauptstraße 16“gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet mit gleichzeitiger öffentlicher Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Untere Hauptstraße 16“gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet mit gleichzeitiger öffentlicher Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Rosenkopf hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Sitzung am 23.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Hauptstraße 16“ beschlossen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren.

Gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung einer Baufläche im rückwärtigen Teil des Grundstückes Plan-Nr. 159 (Anwesen Untere Hauptstraße 16) in Rosenkopf zur Nachverdichtung.

Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Grundstück Plan-Nr. 159 der Gemarkung Rosenkopf

Der Geltungsbereich kann auch der abgebildeten Lageskizze entnommen werden.

Möglichkeit zur Unterrichtung und Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB:

In der Zeit vom 19.01.2024 bis zum 09.02.2024 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken Land, Bauabteilung, Zimmer 309, (Adresse und Öffnungszeiten siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie sich zur Planung zu äußern.

Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Untere Hauptstraße 16“ einschließlich Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

12.02.2024 bis einschließlich 12.03.2024

im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen einschließlich dieser Bekanntmachung können auf der folgenden Internetseite eingesehen werden

- Homepage der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

unter www.vgzwland.de

Pfad: {{gt}}Verwaltung und Gemeinden{{gt}} Verbandsgemeinde{{gt}}Bauen und Wohnen {{gt}}Bauleitplanverfahren

Während des vorgenannten Zeitraumes wird außerdem der Zugang zu den genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung ermöglicht. Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Bauabteilung, Zimmer 309, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung wie folgt möglich:

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 - 12:00 Uhr

Wichtige Hinweise:

Während der vorbezeichneten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per Mail in Textform) an die Mailadresse info@vgzwland.de abgegeben werden. Es ist bei Bedarf jedoch auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahme an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18 – 20, 66482 Zweibrücken oder bei persönlicher Vorsprache eine Abgabe zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die veröffentlichten Unterlagen und diese Bekanntmachung werden außerdem wie folgt im Internet eingestellt und zugänglich gemacht:

- Zentrales Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

Geoportal Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder ein von der Verbandsgemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder den von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder dem von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Zweibrücken, den 19.01.2024
gez.
Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage: Lageskizze des Geltungsbereiches