1. Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen;
Beschluss der Ausbaubeitragssatzung
Die Ortsgemeinde Mauschbach strebt die Einführung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen an und hat auf einer Infoveranstaltung am 23.11.2023 die Bürger informiert. Dabei ist die Abrechnung von zukünftigen Straßenausbaumaßnahmen ab dem Jahr 2024 verpflichtend über wkb vorzunehmen. Das geltende Landesfinanzausgleichsgesetz sieht bezüglich der Umstellung auf wkb die Zahlung eines Ausgleichsbetrags von 5 € je Einwohner für den anfallenden Verwaltungsaufwand vor. Hierzu muss eine Satzung jedoch bis spätestens 01.01.2024 in Kraft getreten sein.
Die Beitragserhebung erfolgt dabei auf der Grundlage des KAG und einer vom Ortsgemeinderat noch zu beschließenden Ausbaubeitragssatzung. Der Entwurf der Ausbaubeitragssatzung wurde anhand des aktuellen Vorschlags des Gemeinde- und Städtebunds erstellt. Dabei ist vom Gemeinderat der Gemeindeanteil und die gewünschte Verschonungsregelung zu beschließen.
Gemeindeanteil:
Nach der neueren Rechtsprechung des OVG RLP hat die Ortsgemeinde bei der Festlegung des Gemeindeanteils sämtliche in der Baulast stehenden Verkehrs-anlagen in den Blick zu nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr zu gewichten. Dabei ist der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten, was systembedingt zu von der früheren Betrachtungs-weise abweichenden Ergebnissen führen kann. Dabei ist der Durchgangsverkehr auf klassifizierenden Straßen außer Acht zu lassen. Findet Durchgangsverkehr ausschließlich oder ganz überwiegend auf klassifizierten Straßen statt, so ist ein Gemeindeanteil von mehr als 30 % aus Sicht der überörtlichen Prüfung zu beanstanden.
Dabei ist die Art der Fahrzeuge nicht entscheidend, sodass auch landwirtschaftliche Fahrzeuge bei Einmündung in einen Wirtschaftsweg als Durchgangsverkehr zu berücksichtigen sind (OVG RP, U. v. 09.09.2015). Dies führt insbesondere in der Schulstraße, Althornbacher Straße, Bergstraße und Eckstraße zu einer erhöhten Bewertung des Gemeindeanteils. Auch die durch Mauschbach verlaufenden Wanderwege entlang der Hauptstraße und Eckstraße lösen einen erhöhten fußläufigen Durchgangsverkehr aus. Des Weiteren steht der Gemeinde bei der Festlegung des Gemeindeanteils ein Beurteilungsspielraum von +/- 5 % zu (OVG RLP U. v. 29.06.2017).
In Anlehnung an die Lüneburger Tabelle beträgt der Gemeindeanteil bei erhöhtem Durchgangs- aber noch überwiegendem Anliegerverkehr regelmäßig 35%. Die Verwaltung schlägt daher die Annahme eines Gemeindeanteils von 35 % für die Abrechnungseinheit Mauschbach vor.
Verschonungsregelung:
Bisher erfolgte die Abrechnung von Ausbaumaßnahmen im System der einmaligen Beiträge. Sofern kürzlich Beitragsansprüche entstanden sind und einmalige Ausbaubeiträge oder Erschließungsbeiträge gezahlt wurden, sollen die betroffenen Verkehrsanlagen für eine Dauer von 20 Jahren von der Zahlung von wkb verschont werden. Dies kommt hier für die sich aktuell noch in der Erschließung befindliche Verkehrsanlage im Ackerweg in Betracht. Das voraussichtliche Fertigstellungsdatum ist für das Jahr 2024 zu erwarten. Eine Verschonung käme somit bis einschließlich des Jahres 2044 in Betracht.
Der Ortsgemeinderat Mauschbach beschließt die den Ratsmitgliedern im Entwurf vorliegende Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge.
2. Anhebung Realsteuerhebesätze
Mit in Kraft treten des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wurden u.a. ab 01.01.2023 die Nivellierungssätze der Realsteuern wie folgt neu festgesetzt:
Grundsteuer A auf 345 v.H.
Grundsteuer B auf 465 v.H.
Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Ortsgemeinde Mauschbach liegt mit ihren Hebesätzen schon seit Jahren unter dem jeweiligen Nivellierungssatz. Mit Beschluss vom 12.09.2022 wurde sodann der Hebesatz für die Grundsteuer B von bisher 290 v.H. auf 100 v.H. ab dem 01.01.2023 (für die Dauer eines Jahres) gesenkt.
Die Ortsgemeinde Mauschbach schöpft dadurch ihre Einnahmemöglichkeiten nicht aus. Sie zahlt vielmehr Umlagen (Kreis- u. VG-Umlage) für nicht realisierte Einnahmen. Viel wichtiger ist, dass auch die Gewährung von Zuweisungen von der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten abhängig ist.
Der Ortsgemeinderat beschließt, im Hinblick auf eine schrittweise Anhebung in den nächsten Jahren die Hebesätze ab dem 01.01.2024 für das Jahr 2024 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A auf 290 v.H.
Grundsteuer B auf 200 v.H.
Gewerbesteuer auf 350 v.H.
3. Gefahrenabwehrverordnung
Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 29.06.2023 wurde sich mehrheitlich für die Leinenpflicht für Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ausgesprochen.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Verbandsgemeinde-Land erforderlich. Die Verwaltung legte deshalb das aktuelle Muster einer Gefahrenabwehrverordnung des Gemeinde- und Städtebundes vor, das viele weitere Ge- und Verbotstatbestände enthält.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Erlass der vorliegenden Gefahrenabwehrverordnung nicht zu.
4. Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeerzeugung und -nutzung bis zum Jahr 2040 für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Die Inhalte einer kommunalen Wärmeplanung sind:
1. Bestandsanalyse
Ausgangspunkt bildet eine Bestandsanalyse, die z.B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Sie beinhaltet auch eine Energie- und Treibhausgas-Bilanz.
2. Potenzialanalyse
Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme.
3. Aufstellung Zielszenario
Basierend auf der Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.
4. Entwicklung Wärmewendestrategie
Die Strategie soll schließlich konkrete Handlungsleitfäden zur Erreichung des Zielszenarios beinhalten. Weiterhin sollen die Maßnahmen benannt werden, die zur Erreichung des Zielszenarios notwendig sind. Darüber hinaus sollen die benötigten Akteure genannt und angesprochen werden. Ebenfalls ist es erforderlich festzustellen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt werden können und welche Maßnahmen weitere Vorbereitung oder Unterstützung benötigen.
5. Beteiligung betroffener Akteure:
Neben der Erarbeitung des Wärmeplans muss gleichzeitig eine Beteiligung der Betroffenen stattfinden. Hierzu gehören u. a. Bürger, Betreiber von Wärme-, Strom- und Gasnetzen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe. Die frühzeitige Einbindung ermöglicht offene Kommunikation, Bündelung von Kompetenzen und Fachwissen sowie die gemeinsame Entwicklung von Lösungsvorschlägen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.
Weiterhin stimmt der Ortsgemeinderat der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land durch die Verbandsgemeinde sowie der Einreichung eines entsprechenden Förderantrages zu.
5. Radverkehrskonzept des Landkreises
Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und dem Büro R+T Verkehrsplanung GmbH aus Darmstadt ein Radverkehrskonzept für den Landkreis erstellt. Das Ziel dieses Konzeptes war es, eine Bestandsanalyse aufzunehmen, Tauglichkeit und Ertüchtigungs-Möglichkeiten zu prüfen und einen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Des Weiteren wird dieses Konzept benötigt, um Fördermittel zu beantragen.
Das Konzept wurde am 07.09.2023 in der Konrad-Loschky-Halle in Battweiler vorgestellt und nun vom Kreisausschuss verabschiedet.
Unter der Webseite https://www.kek-suedwestpfalz.de/radwegekonzept finden sie dazu alle Informationen.
Zur Umsetzung des Konzeptes ist beabsichtigt innerhalb der Verbandsgemeinde eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese soll zunächst eine Prioritätenliste erarbeiten und hierbei die Kosten und die Finanzierbarkeit berücksichtigen.
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 02.11.2023 haben sich die Ortsbürgermeister dafür ausgesprochen, dass die Verbandsgemeinde die Aufgabe „Umsetzung des Radwegekonzeptes des Landkreises Südwestpfalz“ übernimmt.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „Umsetzung des Radwegekonzeptes des Landkreises“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.
6. Erschließungsmaßnahme Plomb und Felsacker, 3. Bauabschnitt; Information
Ortsbürgermeister Krippleben informiert über den Abschluss der Bauarbeiten und den Abnahmetermin am 05.12.2023 im Erschließungsbereich Ackerweg/Schulstraße. Die Schlussrechnung der beauftragten Firma liegt noch nicht vor.
Im Bereich der Rückhaltebecken stehen am Wegseitengraben Baumfällungen an, weil Äste abgebrochen sind und die Wasserführung beeinträchtigt wird. Der Ortsbürgermeister hat wegen Dringlichkeit ein Unternehmen mit der kurzfristigen Ausführung beauftragt.
7. Forstangelegenheit
Revierförsterin Maria Jäger informiert über den aktuell begonnenen Holzeinschlag, der mit Rückepferden durchgeführt wird. Aufgrund der nassen Witterung mussten die Arbeiten jedoch unterbrochen werden. Die Holzabgabe an die etwa 24 Bewerber ist für ca. Februar vorgesehen.
Die Anfrage aus dem Ortsgemeinderat, ob einzelne abgängige Bäume auch in Eigenregie gefällt werden dürfen, wird von der Revierleiterin aus haftungsrechtlichen Gründen kritisch gesehen. Hier sollten auf die vom Forst beauftragten Unternehmen zurückgegriffen werden.
Beim Forsteinrichtungswerk (mittelfristige Betriebsplanung) geht es lt. Revierbeamtin Jäger um eine Art Inventur des Waldes, bei der der Waldbestand erfasst und der jährliche Zuwachs und Holzerntevolumen ermittelt werden. Die letzte Forsteinrichtung für den Gemeindewald Mauschbach stammt aus dem Jahr 1992. Das Forstamt möchte das Forsteinrichtungswerk für verschiedene Reviere ab Januar ausschreiben. Für die Maßnahme wird eine Förderung von 75 % der Kosten erwartet. Die Ortsgemeinde müsste deshalb kurzfristig entscheiden, ob sie sich an der Erstellung der Forsteinrichtung beteiligt.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Teilnahme an der Erstellung des Forsteinrichtungswerks für den Gemeindewald Mauschbach.