1. Forstwirtschaftsplan 2024
Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde vom Forstamt erstellt und wird dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2024 zu.
2. Forsteinrichtungswerk
Ortsgemeinden mit einer reduzierten Holzbodenfläche unter 50 ha, hierzu zählt die Ortsgemeinde Bechhofen mit einer Holzbodenfläche von 31,24 ha, sind gesetzlich nicht zur Aufstellung eines Forsteinrichtungswerks (mittelfristiger Betriebsplan für 10 Jahre) verpflichtet.
Für die Ortsgemeinde Bechhofen wurde letztmals ein Forsteinrichtungswerk vor ca. 30 Jahren erstellt.
Sofern eine Neuerstellung eines Forsteinrichtungswerks gewünscht wird, werden die förderfähigen Kosten zu 75 % durch das Land bezuschusst.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Neuerstellung eines Forsteinrichtungswerks zu.
3. Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeerzeugung und -nutzung bis zum Jahr 2040 für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Die Inhalte einer kommunalen Wärmeplanung sind:
1. Bestandsanalyse
Ausgangspunkt bildet eine Bestandsanalyse, die z. B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Sie beinhaltet auch eine Energie- und Treibhausgas-Bilanz.
2. Potenzialanalyse
Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme.
3. Aufstellung Zielszenario
Basierend auf der Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.
4. Entwicklung Wärmewendestrategie
Die Strategie soll schließlich konkrete Handlungsleitfäden zur Erreichung des Zielszenarios beinhalten. Weiterhin sollen die Maßnahmen benannt werden, die zur Erreichung des Zielszenarios notwendig sind. Darüber hinaus sollen die benötigten Akteure genannt und angesprochen werden. Ebenfalls ist es erforderlich festzustellen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt werden können und welche Maßnahmen weitere Vorbereitung oder Unterstützung benötigen.
5. Beteiligung betroffener Akteure:
Neben der Erarbeitung des Wärmeplans muss gleichzeitig eine Beteiligung der Betroffenen stattfinden. Hierzu gehören u. a. Bürger, Betreiber von Wärme-, Strom- und Gasnetzen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe. Die frühzeitige Einbindung ermöglicht offene Kommunikation, Bündelung von Kompetenzen und Fachwissen sowie die gemeinsame Entwicklung von Lösungsvorschlägen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.
Weiterhin stimmt der Ortsgemeinderat der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land durch die Verbandsgemeinde sowie der Einreichung eines entsprechenden Förderantrages zu.
4. Radverkehrskonzept des Landkreises
Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und dem Büro R+T Verkehrsplanung GmbH aus Darmstadt ein Radverkehrskonzept für den Landkreis erstellt. Das Ziel dieses Konzeptes war es, eine Bestandsanalyse aufzunehmen, Tauglichkeit und Ertüchtigungs-Möglichkeiten zu prüfen und einen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Des Weiteren wird dieses Konzept benötigt, um Fördermittel zu beantragen.
Das Konzept wurde am 07.09.2023 in der Konrad-Loschky-Halle in Battweiler vorgestellt und nun vom Kreisausschuss verabschiedet.
Unter der Webseite https://www.kek-suedwestpfalz.de/radwegekonzept finden sie dazu alle Informationen.
Zur Umsetzung des Konzeptes ist beabsichtigt innerhalb der Verbandsgemeinde eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese soll zunächst eine Prioritätenliste erarbeiten und hierbei die Kosten und die Finanzierbarkeit berücksichtigen.
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 02.11.2023 haben sich die Ortsbürgermeister dafür ausgesprochen, dass die Verbandsgemeinde die Aufgabe „Umsetzung des Radwegekonzeptes des Landkreises Südwestpfalz“ übernimmt.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „Umsetzung des Radwegekonzeptes des Landkreises“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.
5. Gefahrenabwehrverordnung
Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 29.06.2023 wurde sich mehrheitlich für die Leinenpflicht für Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ausgesprochen.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Verbandsgemeinde-Land erforderlich.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung durch den Verbandsgemeinderat zu.
Nichtöffentlich
6. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in Grundstücksangelegenheiten.