Titel Logo
Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kreisverwaltung Südwestpfalz Pirmasens

den 15.01.2024 Sozialabteilung Abteilung IV, Referat 40 Sachbearbeiter: Frau Chelius Öffentliche Bekanntmachung

Kreisverwaltung Südwestpfalz Pirmasens, den 15.01.2024 Sozialabteilung Abteilung IV, Referat 40 Sachbearbeiter: Frau Chelius Öffentliche Bekanntmachung

der Kreisverwaltung Südwestpfalz über die Vergabe der Anstellungsträgerschaft der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gem. § 5 des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG).

Die Trägerschaft der Fachkraftstelle der Beratung und Koordinierung für den Pflegestützpunkt Battweiler ist ab 01.03.2024 neu zu vergeben.

Im Landkreis Südwestpfalz gibt es insgesamt 3 Pflegestützpunkte (Waldfischbach-Burgalben, Battweiler und Dahn). In diesen Pflegestützpunkten sind die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung und die Pflegeberater/innen der Pflegekassen gemeinsam tätig.

Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung haben insbesondere die Aufgabe, trägerunabhängig und trägerübergreifend Hilfe suchende Menschen zu vermitteln, das Hilfsangebot zu koordinieren und bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen, zu unterstützen und in die Angebotsstruktur einzubeziehen sowie Netzwerke für die Pflege und soziale Betreuung zu initiieren.

Der Pflegestützpunkt in Battweiler ist zuständig für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen und ab 01.03.2024 neu zu vergeben. Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können nach § 5 Abs. 4 LPflegeASG sein:

1.

einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft,

2.

Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört, oder

3.

Landkreise oder kreisfreie Städte

Die Antragsunterlagen sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Referat 46, Frau Johanna Marth, Moltkestraße 19, 54292 Trier. Tel.: 0651/1447-207,

E-Mail: marth.johanna@lsjv.rlp.de, innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung erhältlich und von den möglichen Anstellungsträgern mit Gesamtkonzept auch innerhalb dieser Frist einzureichen.

Für weitere Fragen steht Frau Heike Chelius, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Sozialabteilung, Tel: 06331/809-187 zur Verfügung.

gez. Dr. Ganster, Landrätin