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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 41/2024
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung des Stadtrates Hornbach vom 10.09.2024

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, die in der konstituierenden Sitzung nicht anwesend waren bzw. Nachrücker, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Stadtbürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag zu verpflichten. Dies geschieht wie folgt:

Der Stadtbürgermeister belehrt die gewählten Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und bringt ihnen besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er sie namens der Stadt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.

2. Bebauungsplan „Solarpark Erbsenbuckel“

In der Sitzung am 14.05.2024 hat der Stadtrat den Grundsatzbeschluss gefasst, dass er keine Bedenken gegen eine von der Fa. Prokon Regenerative Energien eG, Mainz, geplante Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 6 ha im Anschluss an die Landesgrenze zum Saarland (Gewanne Erbsenbuckel) hat. Der Projektierer hat daraufhin ausdrücklich beantragt, das Bebauungsplanverfahren mit einem Aufstellungsbeschluss einzuleiten. Gleichzeitig hat das Unternehmen auch die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde beantragt. Das Unternehmen hat zugesagt, sämtliche Planungs- und Durchführungskosten des Projektes zu übernehmen. Die Ortsgemeinde soll auch von der Vergütung nach dem ErneuerbareEnergienGesetz EEG profitieren (0,2 ct/kWh).

Freiflächenphotovoltaikanlagen sind aktuell im Gegensatz zu Windenergieanlagen grundsätzlich keine privilegierten Vorhaben, die nach dem Baugesetzbuch bevorzugt im Außenbereich zulässig sind. Eine Privilegierung ist nur längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Verkehrs gegeben. Damit solche Anlage wie hier genehmigt werden können, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde. Nach § 8 Abs. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Weil der Flächennutzungsplan aktuell eine solche Darstellung nicht enthält, ist für das Projekt gleichzeitig eine Fortschreibung des FNP durch die Verbandsgemeinde notwendig.

Gemäß § 1 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht kein Anspruch, ein solcher kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Die Entscheidung steht im Ermessen der Ortsgemeinde.

Herr Eßmann, Fa. Prokon Regenerative Energien eG, erläutert das Vorhaben. Zusätzlich liegen den Ratsmitgliedern die Ausführungen der Fa. Prokon vor.

2.1 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich der Gewanne „Erbsenbuckel“. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Solarenergie im Rahmen eines Sondergebietes. Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Plan-Nr. 5704 der Gemarkung Hornbach. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Solarpark Erbsenbuckel“.

2.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Stadtrat beschließt, zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Offenlage auf die Dauer von 14 Tagen bei der Verwaltung durchzuführen und während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung zu geben. Der Zeitraum der Offenlage ist im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu veröffentlichen. Während des Zeitraums der Offenlage sind die Unterlagen auch auf der Website der Verbandsgemeinde zur Einsichtnahme bereitzuhalten

3. Bildung von Ausschüssen des Stadtrates

Nachdem in der Hauptsatzung der Stadt Hornbach keine Regelung über die Bildung von Ausschüssen enthalten ist, gilt § 44 Gemeindeordnung (GemO). Danach kann der Stadtrat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden (§ 44 Abs. 1 GemO).

Die Anzahl der Mitglieder eines Ausschusses bestimmt der Stadtrat.

Der Stadtrat beschließt die Bildung folgender Ausschüsse mit Mitgliederzahl und die Wahl per Akklamation:

Bezeichnung  —  Mitgliederzahl

Ausschuss Umwelt und Landwirtschaft  —  9

Bauausschuss  —  7

Fremdenverkehrs- und Kulturausschuss  —  7

Rechnungsprüfungsausschuss  —  5

Ausschuss Soziales  —  9

Rechnungsprüfungsausschuss

*(Z1: Zählgemeinschaft: Die PARTEI / Bündnis 90/Die Grünen)

Bauausschuss

Fremdenverkehrs- und Kulturausschuss

Ausschuss Soziales

Partei

SPD

SPD

SPD

FDP

FDP

FDP

FDP

CDU

Z1*

Ausschuss Umwelt und Landwirtschaft

4. Glückwünsche bei Alters- und Ehejubiläen

Die Stadt Hornbach überreicht bei folgenden Alters- und Ehejubiläen persönlich ein Glückwunschschreiben und ein Geschenk:

1.

zum 80., 85., 90. und jeden weiteren Geburtstag

2.

zur Goldenen Hochzeit (50 Ehejahre), Diamantenen Hochzeit (60 Ehejahre), Eisernen Hochzeit (65 Ehejahre) oder Gnadenhochzeit (70 Ehejahre)

Dies soll dahingehend geändert werden, dass ein Glückwunschschreiben und ein Geschenk bei folgenden Anlässen persönlich überreicht werden:

1.

zum 80., 85., 90., 95., 100. und jeden weiteren Geburtstag

2.

zur Goldenen Hochzeit (50 Ehejahre), Diamantenen Hochzeit (60 Ehejahre), Eisernen Hochzeit (65 Ehejahre) oder Gnadenhochzeit (70 Ehejahre)

Der Stadtrat stimmt dieser Änderung zum 01.01.2025 zu.

5. Termine 2024/2025

Folgende Termine sind außer dem Oktoberfest am 2.10.2024 geplant:

  • Weihnachtsmarkt am 1. Advent (1.12.2024)
  • Seniorennachmittag am 3. Advent (15.12.2024)
  • Landmarkt am 3. Juniwochenende 2025 (15.06.2025)

Weitere Veranstaltungen sowie deren Veröffentlichungen sollen im Fremdenverkehrs- und Kulturausschuss beraten werden.

6. Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft

Der Vorsitzende informiert, dass die Begehung der Stadt Hornbach durch die Kreiskommission am Dienstag, den 15.10.2024 ab 8.30 Uhr stattfinden wird.

Hierzu bittet er um Vorschläge seitens der Fraktionen für die Agenda und um Teilnahme Interessierter.

Nichtöffentlich

7. Bauangelegenheiten

Der Stadtrat berät in Bauangelegenheiten.