1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Die Ratsmitglieder Bernd Hofer und Gerd Müller, die in der konstituierenden Sitzung nicht anwesend waren, werden durch die Ortsbürgermeisterin namens der Gemeinde durch Handschlag verpflichtet.
2. Forstwirtschaftsplan 2024
Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde vom Forstamt erstellt und liegt dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die einzelnen Positionen werden von Förster Thomas Martinek erläutert.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2024 zu.
3. Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
3.1 Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 lag in der Zeit vom 23.08.2024 bis 05.09.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Käshofen öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan gingen nicht ein.
3.2 Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan mit -satzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu.
4. Beschluss über die Zahl der Ortsbeigeordneten
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Käshofen bestimmt, dass die Ortsgemeinde „bis zu drei Beigeordnete“ hat.
Es liegt daher in der Zuständigkeit des Ortsgemeinderates vor der Wahl der / des Ortsbeigeordneten diese Zahl durch Beschluss, der der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder bedarf, festzusetzen.
Der Ortsgemeinderat beschließt noch eine/n weitere/n Ortsbeigeordnete(n) zu wählen.
5. Wahl der weiteren ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Zur Wahl vorgeschlagen wird das Ratsmitglied Herbert Blinn.
Die Ratsmitglieder wählen in geheimer Wahl durch Stimmzettel Herrn Herbert Blinn mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme zum 2. Ortsbeigeordneten.
Ortsbürgermeisterin Angela Schneider-Gabriel ernennt Herrn Herbert Blinn zum 2. Ortsbeigeordneten, händigt die Ernennungsurkunde an den Gewählten aus und nimmt die Vereidigung und Einführung in das Amt vor.
6. Bildung von Ausschüssen des Ortsgemeinderates
Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden (§ 44 Abs. 1 Gemeindeordnung).
Der Ortsgemeinderat beschließt einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 5 Mitgliedern zu bilden.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl der Ausschussmitglieder per Handzeichen durchzuführen.
Folgende Personen als Mitglied und Stellvertreter werden vorgeschlagen und gewählt:
Rechnungsprüfungsausschuss
| Mitglied | Stellvertreter/in |
| Beck Andrea | Christian Gabriel |
| Hofer Bernd | Vollmar Joshua |
| Müller Gerd | Schmitt Dieter |
| Schumacher Andreas | Grimm Bernd |
| Weber Jens | Schneider Mathias |
7. Rissesanierung Gemeindestraßen
Aufgrund einer Anfrage an die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde seitens der Bauabteilung wurden seitens der Ortsgemeinde Käshofen rund 4000 lfm zur Rissesanierung in der Flurstraße und in der Ringstraße gemeldet.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe nachträglich zu. Es sollen Risse in der Blumenstraße und in der Flurstraße, nicht in der Ringstraße, saniert werden.
8. Mehrgenerationenplatz
8.1 Reparaturmaßnahmen
Der Ortsgemeinderat ermächtigt die Ortsbürgermeisterin die Ersatzbeschaffung von erforderlichen Materialien (Rundhölzer, Stufenturmleiter, Automatikpumpe) für den Spielplatz auf dem Mehrgenerationenplatz vorzunehmen.
Ebenfalls stimmt der Ortsgemeinderat der Anschaffung von Baumaterial zur Sanierung des Weges in Höhe von ca. 2.500,00 EUR zu.
Für diese Beschaffungen sowie die erforderlichen Eigenleistungen soll ein Zuschussantrag bei der Daniel-Theysohn-Stiftung gestellt werden.
8.2 Antrag TTC Käshofen
Der TTC Käshofen möchte der Ortsgemeinde eine Outdoor-Tischtennisplatte zur Aufstellung auf dem Mehrgenerationenplatz zur Verfügung stellen und hat hierzu 2 Alternativen vorgeschlagen. Der Ortsgemeinderat stimmt diesem Vorhaben zu. Zur Aufstellung soll die Platte mit dem höheren Gewicht (282 kg) kommen.
9. Annahme von Spenden
Gem. § 94 Abs. 3 GemO dürfen alle Angebote für Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Kommunen nur noch durch die Ortsbürgermeisterin sowie die Ortsbeigeordneten entgegengenommen werden. Sie müssen ab einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR unverzüglich der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Über die Annahme der Spenden, Schenkungen oder Zuwendungen entscheidet der Ortsgemeinderat.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.
Nichtöffentlich
10. Umbaumaßnahme Kindertagesstätte in Wiesbach
Der Ortsgemeinderat beschließt in dieser Angelegenheit.
11. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat berät in einer Grundstücksangelegenheit.
12. Bauangelegenheit; Dorfgemeinschaftshaus
Der Ortsgemeinderat beschließt in dieser Bauangelegenheit.