1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, die in der konstituierenden Sitzung nicht anwesend waren, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch die Ortsbürgermeisterin namens der Gemeinde durch Handschlag zu verpflichten. Herr Tobias Bär war in der konstituierenden Sitzung nicht anwesend und wird nun verpflichtet.
Die Ortsbürgermeisterin belehrt das gewählte Ratsmitglied über die Obliegenheiten seines Amtes und bringt ihm besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet sie ihn namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.
2. Ernennung des 2. Ortsbeigeordneten, Vereidigung und Einführung in das Amt
In der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates am 15.07.2024 wurde Herr Tobias Bär zum 2. Ortsbeigeordneten der Gemeinde gewählt. Da er in dieser Sitzung nicht anwesend war, erfolgt nunmehr die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt durch die Ortsbürgermeisterin.
3. Bildung von Ausschüssen des Ortsgemeinderates
Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden (§ 44 Abs. 1 Gemeindeordnung).
Der Ortsgemeinderat beschließt einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern zu bilden.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl der Ausschussmitglieder per Handzeichen durchzuführen.
Folgende Ratsmitglieder als Mitglieder werden vorgeschlagen und gewählt:
4. Bebauungsplan „Untere Hauptstraße 16“
Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 23.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen und den Planentwurf gebilligt. Zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 12.02.2024 und 12.03.2024 ins Internet eingestellt und zusätzlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung ausgelegt. Parallel dazu erfolgte durch das Ingenieurbüro Wonka die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im beigefügten Abwägungsdokument, das den Ratsmitgliedern vorliegt, aufgelistet und abgedruckt. Der Ortsgemeinderat hat nun die Stellungnahmen abzuwägen und - soweit erforderlich - im Einzelfall darüber zu entscheiden. Sofern sich die Planung durch die Abwägungsentscheidungen nicht mehr ändert, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung einer Baufläche im rückwärtigen Teil des Grundstückes Plan-Nr. 159 (Anwesen Untere Hauptstraße 16) in Rosenkopf zur Nachverdichtung. Gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
4.1 Abwägung der Stellungnahmen
Dem Ortsgemeinderat liegen die Stellungnahmen vor. Das Büro Wonka hat vorgetragene Belange gewertet und jeweils mit einer Beschlussempfehlung versehen.
4.2 Satzungsbeschluss
Durch die vorangegangen Abwägungsbeschlüsse wird die Planung nicht geändert. Es ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen und Ergänzungen bei den Hinweisen.
Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Untere Hauptstraße 16“ in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung.
5. Änderung der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus
Dem Ortsgemeinderat liegt der Entwurf zur Änderung der Nutzungsvereinbarung über das DGH vor. Hintergrund ist die in den letzten 20 Jahren zu verzeichnende Preissteigerung der Verbrauchskosten und die Möglichkeit der separaten Vermietung des Thekenraums. Bei Trauerfeiern von Rosenkopfer Bürgern wird außerdem ein reduzierter Preis angesetzt. Zusätzlich soll die Emailadresse bei den Kontaktdaten eingefügt werden.
Zwischen der Ortsgemeinde Rosenkopf,
vertreten durch die Ortsbürgermeisterin, Frau Maria Fier
und
Name/Vorname:
Straße, Nr.:
PLZ/Ort:
Telefon:
Email:
wird unter Zugrundelegung der Benutzungsordnung, in deren jeweils gültigen Fassung, die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Rosenkopf für eine
private Veranstaltung am
öffentliche Veranstaltung am
vereinbart.
| Der Nutzer/die Nutzerin erhält eine Benutzungsordnung. Das Benutzungsentgelt beträgt pro Tag für Bürgerinnen und Bürger von Rosenkopf | |
| Saal, Thekenraum, WC-Anlage und Küche | 80,- € einschl. 30,- € Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung) |
| Saal, Thekenraum, WC-Anlage und Küche - Nutzung für eine Trauerfeier | 50,- € pauschal |
| Kaminraum und WC-Anlage | 60,- € einschl. 30,- Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung) |
| Thekenraum, WC-Anlage und Küche | 60,- € einschl. 30,- Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung) |
| Außenanlage und WC- Anlage | 50,- € einschl. 30,- € Nebenkosten (Strom, Wasser, Reinigung) |
| für auswärtige Personen (auswärtige Personen haben vor der Nutzung der Räumlichkeiten bzw. Außenflächen des Dorfgemeinschaftshauses eine Kaution in Höhe von 200,- € zu hinterlegen) | |
| Saal, Thekenraum, WC-Anlage und Küche | 180,- € einschl. 30,- € Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung) |
| Kaminraum und WC-Anlage | 80,- € einschl. 30,- Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung) |
| Thekenraum, WC-Anlage und Küche | 80,- € einschl. 30,- Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung) |
| Außenanlage und WC- Anlage | 60,- € einschl. 30,- € Nebenkosten (Strom, Wasser, Reinigung) |
Der Ortsgemeinderat stimmt der Änderung der Nutzungsordnung zu.
6. Sanierung des Teiches an der Leichenhalle
Beim künstlich angelegten Teich neben der Leichenhalle ist die Teichfolie defekt und muss saniert werden. Es ist angedacht die Folie zu erneuern und mit Wasser-bausteinen oder Lehmboden zu befestigen. Der Ortsbürgermeisterin liegt ein Kostenvoranschlag über ca. 7.000,00 € vor. Der Heimat- und Kulturverein Rosenkopf hat sich bereit erklärt die Kosten für die Sanierung zu übernehmen. Die im Vorgriff zu erledigenden Reinigungs- und Rodungsarbeiten sind jedoch in Eigenleistung z. B. im Rahmen eines Arbeitseinsatzes der Gemeinde durchzuführen.
Der Ortsgemeinderat spricht sich für eine Sanierung aus.
7. Aufstellen eines Gerätehauses an der Leichenhalle
Frau Fier berichtet darüber, dass es am Friedhof vor Ort keine Möglichkeit gibt Arbeitsgeräte und Materialien zu lagern. Die Ortsgemeinde erwägt deshalb die Herstellung einer Bodenplatte hinter der Leichenhalle und die Anschaffung eines Gerätehauses. Der Heimat- und Kulturverein Rosenkopf hat sich zur Übernahme der Material- und Anschaffungskosten bereit erklärt.
Die Ratsmitglieder diskutieren die Möglichkeit einer Videoüberwachungsanlage, die das Gerätehaus vor Einbruch schützen soll. Zusätzlich soll dort eine Beleuchtungsmöglichkeit angebracht werden.
Der Ortsgemeinderat spricht sich für die Herstellung einer Bodenplatte und der Anschaffung eines Gerätehauses aus.
8. Renovierung WC-Anlage in der Leichenhalle
Die Ortsbürgermeisterin berichtet von der sanierungsbedürftigen WC-Anlage im rückwertigen Gebäudeteil der Leichenhalle. Die Anlage wäre im Jahr 1990 erbaut und seitdem nicht mehr renoviert worden. Der Heimat- und Kulturverein Rosenkopf hat angeboten die Materialkosten für Anstreichfarbe und Reinigungsmittel zu übernehmen. Die Malerarbeiten sind in Eigenleistung z. B. während eines Arbeitseinsatzes der Ortsgemeinde zu erbringen.
Der Ortsgemeinderat spricht sich für eine Sanierung aus.
Nichtöffentlich
9. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Grundstücksangelegenheit.