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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 44/2024
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großsteinhausen vom 25.09.2024

1. Verpflichtung eines Ratsmitglieds

Nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, die in der konstituierenden entschuldigt fehlten, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Ortsbürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag zu verpflichten. Dies geschieht wie folgt:

Der Ortsbürgermeister belehrt das gewählte Ratsmitglied, Gerd Gries, über die Obliegenheiten seines Amtes und bringt ihm besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er ihn namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben und liest folgende Verpflichtungsformel vor.

2. Bildung von Ausschüssen des Ortsgemeinderates

Der Ortsgemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden (§ 44 Abs. 1 Gemeindeordnung).

Der Ortsgemeinderat beschließt einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern zu bilden.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl der Ausschussmitglieder per Handzeichen durchzuführen.

Folgende Personen als Mitglied und Stellvertreter werden vorgeschlagen und gewählt:

Mitglied

Stellvertreter/in

Christian Brill

Arno Wagner

Karolin Baqué

Uta Klotz

Gerd Gries

Gerhard Schnöder

3. Verkehrsbeschränkungen

Die Ortsgemeinde Großsteinhausen möchte in allen Gemeindestraßen 30 km/h einrichten.

Nach Aussprache wird Ortsbürgermeister Schmitt beauftragt mit der Verwaltung die Straßen und Standorte für die Geschwindigkeitsreduzierung abzustimmen und gleichzeitig wird diese beauftragt, die erforderlichen Anordnungen zu treffen.

4. Spielplatz Ringstraße; Auftragsvergabe

Für die Erneuerung des gemeindlichen Spielplatzes in der Ringstraße sind im Haushaltsplan für das Jahr 2024 Gesamtkosten i.H.v. 20.000 € eingeplant. Zur Finanzierung kann eine Zuwendung der Daniel-Theysohn-Stiftung von 10.000 € (bzw. 50 % der tatsächlichen Kosten) erwartet werden. Die Antragsstellung hat vor einer evtl. Auftragsvergabe zu erfolgen.

Der Ortsgemeinderat beschließt, gem. vorliegendem Angebot der Fa. Seibel, die Anschaffung aller Spielgeräte mit Ausnahme einer Position. Der Vorsitzende wird diesbezüglich beauftragt nochmals ein Gespräch mit der Fa. Seibel zu führen zur Einholung eines Alternativangebotes.

Weiter berät der Ortsgemeinderat über die Errichtung eines Zauns.

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister ein Angebot einzuholen und in Absprache mit den Beigeordneten die Auftragsvergabe zu entscheiden.

5. Seniorennachmittag - Alternative

Seitens der Ratsmitglieder werden verschiedene Vorschläge zur Gestaltung eines Seniorennachmittags eingebracht, u.a. eine Busfahrt, Grillnachmittage, ein Bürgerfest oder eine Umfrage unter den älteren Bürgern.

Der Ortsgemeinderat erzielt keinen Konsens und wird sich diesbezüglich nochmals beraten.

6. Information Zukunfts-Check-Dorf

Ortsbürgermeister Schmitt informiert über den Zukunfts-Check-Dorf und bittet um rege Teilnahme auch seitens der Ratsmitglieder.

7. Anschaffung Endgeräte für das digitale Ratsinformationssystem

Die Verbandsgemeinde hat die digitale Akte mit dem digitalen Ratsinformationssystem (Regisafe) eingeführt. Das digitale Ratsinformationssystem soll im ersten Quartal 2025 für alle Ortsgemeinden zur Verfügung stehen.

Die Voraussetzungen zur Nutzung der digitalen Programme sind geschaffen, so dass nunmehr über die Anschaffung von Endgeräten für die Mitglieder des Ortsgemeinderates entschieden werden soll.

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, dass eine Beschlussfassung in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung erfolgen soll.

Nichtöffentlich

8. Bauangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in Bauangelegenheiten.