1. Großvieheinheiten
Soweit Wassermengen nicht einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden, bleiben sie bei der Bemessung der Gebühren unberücksichtigt, wenn der Gebührenschuldner dies bis zum 10. Januar des folgenden Jahres beantragt und die nicht zugeführte Wassermenge nachweist. Als Stichtag gilt das am 4. Dezember 2024 gehaltene Großvieh.
2. Für Pflanzenschutzspritzungen
Desgleichen sind ebenfalls auf Antrag für Pflanzenschutzspritzungen je vollem Hektar bewirtschafteter Fläche und Jahr beim Ackerbau 2 cbm abzusetzen.
3. Mindestverbrauch 15 cbm
Absetzungen von Wassermengen entfallen jedoch, soweit für den Gebührenschuldner 15 cbm je Haushaltsangehörigen und Jahr unterschritten werden.
4. Abgabetermin
Eine entsprechende Absetzung muss bis 10. Januar 2025 bei den Verbandsgemeindewerken Zweibrücken-Land, Landauer Str. 18 – 20, beantragt werden. Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden.
5. Grundstücksflächenveränderungen und Eigentümerwechsel
Gleichzeitig bitten wir alle Grundstückseigentümer um Mitteilung, sofern im Jahre 2024 Grundstücksflächenveränderungen (Zu- und Abgänge) eingetreten sind, damit bei der Erstellung der Abrechnung 2024 und Vorauszahlungsberechnung 2025 der wiederkehrenden Beiträge, die genauen Grundstücksgrößen zugrunde gelegt werden können. Bitte geben Sie den Verbandsgemeindewerken unter Vorlage der Notariatsurkunde bis spätestens 1. Dezember 2024 diese Änderung bekannt. Danach kann eine Änderung für 2024 nicht mehr vorgenommen werden.