1. Verpflichtung eines Ratsmitglieds
In der konstituierenden Sitzung fehlte das Ratsmitglied Holger Arenth entschuldigt.
Der Ortsbürgermeister belehrt das gewählte Ratsmitglied über die Obliegenheiten seines Amtes und bringt ihm besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er ihn namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.
2. Ausbau der Schulstraße 2. BA, Vergabe von Honorarleistungen
Die Ortsgemeinde Wiesbach erwägt den Ausbau des zweiten Bauabschnitts der Schulstraße und hat die Maßnahme entsprechend im Bauprogramm für wiederkehrende Beiträge aufgenommen. Bis zum 15.10.2024 soll ein Zuwendungs-antrag bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.
Um die erforderlichen Ingenieurleistungen zu erbringen, wurden seitens der Verwaltung 4 Ingenieurbüros angefragt. Die Angebotssummen der Gesamthonorare inklusive Bauüberwachung und Vermessung liegen den Ratsmitgliedern vor.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an das Büro Dilger, Dahn.
3. Anschaffung Endgeräte für das digitale Ratsinformationssystem
Die Verbandsgemeinde hat die digitale Akte mit dem digitalen Ratsinformationssystem (Regisafe) eingeführt. Das digitale Ratsinformationssystem soll im ersten Quartal 2025 für alle Ortsgemeinden zur Verfügung stehen.
Die Voraussetzungen zur Nutzung der digitalen Programme sind geschaffen, so dass nunmehr über die Anschaffung von Endgeräten für die Mitglieder des Ortsgemeinderates entschieden werden soll.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Anschaffung zu. Die Ortsgemeinde schließt sich mit 2 Endgeräten der Ausschreibung an.
4. Vergabe eines Straßennamens
Im Zuge der Breitbandversorgung soll das Schützenhaus Wiesbach mit Glasfaserkabel versorgt werden. Ohne Adressbezeichnung können die Netzanbieter den Versorgungsantrag jedoch nicht bearbeiten. Der Schützenverein hat sich nun an die Bauabteilung gewendet und bittet um Vergabe einer Hausnummer.
Da das Vereinsheim außerhalb der Ortslage über einen Feldweg von der Landesstraße aus zu erreichen ist, müsste die Ortsgemeinde zunächst für den Feldweg einen Straßennamen beschließen. Sodann kann die Verwaltung eine entsprechende Hausnummer zuteilen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Vergabe eines Straßennamens für den Feldweg mit den Flur-Nrn. 588/2 und 588/5 zu. Die Straße soll folgenden Namen erhalten: „Am Nesselwald“
Nichtöffentlich
5. Bauangelegenheit
Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Bauangelegenheit.