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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 46/2024
Amtlicher Teil
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Anmeldepflicht für Hunde

Wir weisen darauf hin, dass Hundebesitzer binnen 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung ihren Hund anmelden müssen (§ 3 Abs. 1 Hundesteuersatzung). Die Anmeldung ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Zimmer Nr. 306, vorzunehmen.

Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden (§ 3 Abs.2 Hundesteuersatzung). Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbs anzugeben.

Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach § 3 Abs. 1 und 2 sind Ordnungswidrigkeiten.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
gez.
Björn Bernhard
Bürgermeister