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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 46/2024
Amtlicher Teil
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Einhaltung der Friedhofsordnung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aus gegebenem Anlass wird um Einhaltung der Friedhofsordnung gebeten.

Hinweisschilder am Eingang des Friedhofes weisen den Friedhofsbesucher unter anderem darauf hin, dass der Friedhof eine Stätte der Ruhe ist. Während des Besuches ist die gesamte Anlage pfleglich zu behandeln. Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist innerhalb des Friedhofes verboten. Krankenrollstühle, Kinderwagen oder ähnliches sind von diesem Verbot nicht betroffen. Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Blinden- oder Begleithunden, ist nicht erlaubt. Im Bereich der Urnenstelen ist das Ablegen von Blumen- bzw. Grabschmuck oder sonstiger Gegenstände, wie zum Beispiel das dauerhafte Aufstellen eines Grablichtes, nicht gestattet. Für Blumenschmuck nutzen Sie bitte die zentralen Ablagestellen. Auf richtige Mülltrennung bei der Entsorgung von Grabschmuck ist zu achten.

Bei Zuwiderhandlungen müssen im Interesse der guten Ordnung Grabschmuck oder sonstige Gegenstände vom Friedhofspersonal entfernt werden.

Mit der Bitte um Beachtung und Verständnis.

Ihr Paul Sefrin, Ortsbürgermeister