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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 47/2024
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Contwig vom 07.11.2024

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, die in den Gemeinderat nachfolgen, nachdem die Ortsbeigeordnete ihre Mandate niedergelegt haben, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch die Ortsbürgermeisterin namens der Gemeinde durch Handschlag zu verpflichten. Dies geschieht wie folgt:

Die Ortsbürgermeisterin belehrt die gewählten (nachrückenden) Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und bringt ihnen besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet sie sie namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben und liest folgende Verpflichtungsformel vor:

2. Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen;

2.1 Ausbauprogramm

In seiner letzten Sitzung hat der Ortsgemeinderat bereits über die Aufstellung eines neuen Bauprogramms zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen beraten. Als Diskussionsgrundlage diente die Handreichung der Bauabteilung mit den Kosten-ansätzen der einzelnen Straßen, welche aus der am 23.05.2024 vom Ortsgemeinderat beschlossenen Prioritätenliste hervorgeht.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.10.2024 die vorgeschlagenen Varianten beraten und sich im neuen Erhebungszeitraum für den Ausbau der folgenden Maßnahmen ausgesprochen:

- Bogenstraße 2. BA

- Straße „Am Höfchen“ (Ort)

- Schillerstraße mit Nebenanlagen

- Landauer Straße

- Kleine Bergstraße (Dringlichkeit wegen Stützmauer)

Der Ortsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses die Aufstellung des Bauprogramms die vorgenannte Variante.

2.2 Beschluss über die Erhebung von Vorausleistungen

In dieser Sitzung hat der Ortsgemeinderat das Bauprogramm für den nächsten Erhebungszeitraum aufgestellt. Gemäß der Ausbaubeitragssatzung können von der Gemeinde ab Beginn des Erhebungszeitraums Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen und können aufgrund Beschluss des Ortsgemeinderates in bis zu vier Raten erhoben werden.

Dabei kann der Ortsgemeinderat die Erhebung in vier Raten, jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (wie Grundsteuer) beschließen.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Erhebung von Vorausleistungen auf den wiederkehrenden Beitrag ab dem Jahr 2025. Die Vorausleistungen werden jeweils in vier Raten, wie oben genannt, fällig.

3. Bebauungsplan „Solarpark Offweilerhof II“

Die Firma Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung einer weiteren Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich des Offweilerhofes in der Gemarkung der Ortsgemeinde Contwig. Freiflächenphotovoltaikanlagen sind aktuell im Gegensatz zu Windenergieanlagen grundsätzlich keine privilegierten Vorhaben, die nach dem Baugesetzbuch bevorzugt im Außenbereich zulässig sind. Eine Privilegierung ist nur längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Verkehrs gegeben. Damit solche Anlage wie hier genehmigt werden können, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde. Nach § 8 Abs. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Weil der Flächennutzungsplan aktuell eine solche Darstellung nicht enthält, ist für das Projekt gleichzeitig eine Fortschreibung des FNP durch die Verbandsgemeinde notwendig.

Gemäß § 1 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht kein Anspruch, ein solcher kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

3.1 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine weitere Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des Offweilerhofes. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Solarenergie im Rahmen eines Sondergebietes. Der Bebauungsplan umfasst voraussichtlich die Grundstücke -Nr. Plan-Nrn. 4824/1, 4825 und 4826 der Gemarkung Contwig. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Solarpark Offweilerhof II“.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat, bei der Verbandsgemeinde die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beantragen.

3.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Ortsgemeinderat beschließt, zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung eine Offenlage auf die Dauer von 14 Tagen bei der Verwaltung durchzuführen und während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung zu geben. Der Zeitraum der Offenlage ist im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu veröffentlichen.

4. Zuschussanträge Vereine

4.1 Zuschussantrag VT Contwig e.V.

Der Verein VT Contwig e.V., vertreten durch Herrn Walter Hüther, beantragt mit Schreiben vom 28.06.2023 einen Zuschuss zur energetischen Sanierung der vereinseigenen Turn- und Festhalle VT Contwig.

Mit Schreiben vom 11.09.2023 erweiterte der VT Contwig e.V. seinen Antrag und beantragte einen weiteren Zuschuss zu einem Anbau.

Der Ortsgemeinderat Contwig stimmt dem Zuschussantrag des VT Contwig e.V. zu.

4.2 Zuschussantrag Sport-Club Stambach 1930 e.V.

Der Verein Sport-Club Stambach 1930 e.V., vertreten durch Herrn Emil Stöckle, beantragt mit Schreiben vom 23.09.2024 einen Zuschuss zur Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik.

Eine Auszahlung des Zuschussbetrages soll erst im Jahr 2025 bzw. 2026 erfolgen.

Der Ortsgemeinderat Contwig stimmt dem Zuschussantrag des Sport-Club Stambach 1930 e.V. zu.

5. Anschaffung von Endgeräten für das digitale Ratsinformationssystem

Die Verbandsgemeinde hat die digitale Akte im Verbund mit dem digitalen Ratsinformationssystem (Regisafe) eingeführt. Das digitale Ratssystem soll im ersten Quartal 2025 für alle Ortsgemeinden zur Verfügung stehen.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Anschaffung zu. Die Ortsgemeinde schließt sich mit 21 Endgeräten der Ausschreibung an.

6. Baumfällung Lutherstraße und Friedhofstraße; Auftragsvergabe

Die Ortsgemeinde Contwig möchte Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und zwei Bäume auf gemeindeeigenen Grundstücken fällen lassen.

Es handelt sich um eine ca. 20 m hohe Eiche an dem Fußgängerweg am Ende der Lutherstraße sowie um eine ca. 25 m hohe Eiche an der Ecke Friedhofstraße-Birkenstraße.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag an die Firma Maisch Gartenanlagen, Contwig zu vergeben.

7. Ankauf eines Unimogs

Für die Anschaffung eines gebrauchten Unimog Geräteträgers wurden 3 Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot hat KBM Motorfahrzeuge GmbH & Co. KG, Kölner Str. 19-21, 56626 Andernach abgegeben.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Ankauf gemäß wirtschaftlichstem Angebot, wobei vorab eine persönliche Besichtigung durch Mitarbeiter des Bauhofs stattzufinden hat und diese einen Ankauf befürworten.

Nichtöffentlich

8. Bauangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat Contwig beschließt in einer Bauangelegenheit.

9. Grundstücksangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in mehreren Grundstücksangelegenheiten.

10. Vertragsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Vertragsangelegenheit