Der Ortsgemeinderat Kleinsteinhausen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und den §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen:
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Steuer beträgt jährlich:
| 1. | 65,00 € | für den ersten Hund |
| 2. | 97,50 € | für den zweiten Hund |
| 3. | 130,00 € | für jeden weiteren Hund. |
| 1. | Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. |
| 2. | Gleichzeitig tritt die Änderungssatzung vom 09.02.2016 außer Kraft. |
Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.