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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 48/2024
Amtlicher Teil
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Satzung vom 20.11.2024 zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen über die Erhebung der Hundesteuer vom 13.12.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.11.2014 und 09.02.2016

Der Ortsgemeinderat Kleinsteinhausen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und den §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

§ 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Die Steuer beträgt jährlich:

1.

65,00 €

für den ersten Hund

2.

97,50 €

für den zweiten Hund

3.

130,00 €

für jeden weiteren Hund.

§ 2

Inkrafttreten

1.

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

2.

Gleichzeitig tritt die Änderungssatzung vom 09.02.2016 außer Kraft.

Kleinsteinhausen, den 20.11.2024
- Martina Wagner -
Ortsbürgermeisterin

Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zweibrücken, den 20.11.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
Björn Bernhard
Bürgermeister