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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Wiesbach vom 14.12.2023

1. Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeerzeugung und -nutzung bis zum Jahr 2040 für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz.

Die Inhalte einer kommunalen Wärmeplanung sind:

1. Bestandsanalyse

Ausgangspunkt bildet eine Bestandsanalyse, die z. B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Sie beinhaltet auch eine Energie- und Treibhausgas-Bilanz.

2. Potenzialanalyse

Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme.

3. Aufstellung Zielszenario

Basierend auf der Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.

4. Entwicklung Wärmewendestrategie

Die Strategie soll schließlich konkrete Handlungsleitfäden zur Erreichung des Zielszenarios beinhalten. Weiterhin sollen die Maßnahmen benannt werden, die zur Erreichung des Zielszenarios notwendig sind. Darüber hinaus sollen die benötigten Akteure genannt und angesprochen werden. Ebenfalls ist es erforderlich festzustellen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt werden können und welche Maßnahmen weitere Vorbereitung oder Unterstützung benötigen.

5. Beteiligung betroffener Akteure:

Neben der Erarbeitung des Wärmeplans muss gleichzeitig eine Beteiligung der Betroffenen stattfinden. Hierzu gehören u. a. Bürger, Betreiber von Wärme-, Strom- und Gasnetzen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe. Die frühzeitige Einbindung ermöglicht offene Kommunikation, Bündelung von Kompetenzen und Fachwissen sowie die gemeinsame Entwicklung von Lösungsvorschlägen.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.

Weiterhin stimmt der Ortsgemeinderat der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land durch die Verbandsgemeinde sowie der Einreichung eines entsprechenden Förderantrages zu.

2. Gefahrenabwehrverordnung

Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 29.06.2023 wurde sich mehrheitlich für die Leinenpflicht für Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ausgesprochen.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Verbandsgemeinde-Land erforderlich.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung durch den Verbandsgemeinderat zu.

3. Radverkehrskonzept des Landkreises

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und dem Büro R+T Verkehrsplanung GmbH aus Darmstadt ein Radverkehrskonzept für den Landkreis erstellt. Das Ziel dieses Konzeptes war es, eine Bestandsanalyse aufzunehmen, Tauglichkeit und Ertüchtigungs-Möglichkeiten zu prüfen und einen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Des Weiteren wird dieses Konzept benötigt, um Fördermittel zu beantragen.

Das Konzept wurde am 07.09.2023 in der Konrad-Loschky-Halle in Battweiler vorgestellt und nun vom Kreisausschuss verabschiedet.

Unter der Webseite https://www.kek-suedwestpfalz.de/radwegekonzept finden sie dazu alle Informationen.

Zur Umsetzung des Konzeptes ist beabsichtigt innerhalb der Verbandsgemeinde eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese soll zunächst eine Prioritätenliste erarbeiten und hierbei die Kosten und die Finanzierbarkeit berücksichtigen.

In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 02.11.2023 haben sich die Ortsbürgermeister dafür ausgesprochen, dass die Verbandsgemeinde die Aufgabe „Umsetzung des Radwegekonzeptes des Landkreises Südwestpfalz“ übernimmt.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „Umsetzung des Radwegekonzeptes des Landkreises“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.

4. Annahme von Spenden

Gem. § 94 Abs. 3 GemO dürfen alle Angebote für Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Kommunen nur noch durch den Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten entgegengenommen werden. Sie müssen ab einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR unverzüglich der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Über die Annahme der Spenden, Schenkungen oder Zuwendungen entscheidet der Ortsgemeinderat.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.

5. Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Die Ortsgemeinde Wiesbach möchte künftig Urnenrasensondergrabstätten ein- und zweistellig auf dem Friedhof ausweisen.

Bei den Rasengrabstätten obliegt das Herrichten, die Bepflanzung (Einsaat) und die Pflege auf die Dauer der Ruhezeit oder Nutzungszeit der Friedhofsverwaltung. Hierfür ist von den Angehörigen eine Pflegegebühr zu entrichten, deren Höhe in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt wird.

Die Grabstätten sind mit einer Namenstafel zu kennzeichnen. Diese wird gegen Kostenerstattung von der Friedhofsverwaltung bestellt, graviert und angebracht.

Der Ortsgemeinderat Wiesbach stimmt der im Entwurf vorliegenden Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen zu.

6. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Die Ortsgemeinde Wiesbach möchte künftig Urnenrasensondergrabstätten ein- und zweistellig auf dem Friedhof ausweisen.

Bei den Rasengrabstätten obliegt das Herrichten, die Bepflanzung (Einsaat) und die Pflege auf die Dauer der Ruhezeit oder Nutzungszeit der Friedhofsverwaltung. Hierfür ist von den Angehörigen eine Pflegegebühr zu entrichten.

Die Grabstätten sind mit einer Namenstafel zu kennzeichnen. Die Gebühren sind unter VII. Sonstiges in die Friedhofsgebührensatzung aufgenommen worden.

Der Ortsgemeinderat Wiesbach stimmt der im Entwurf vorliegenden Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren zu.

7. Beschaffung Natursteinplättchen

Die Ortsgemeinde Wiesbach möchte wegen zunehmender Belegung von Urnengräbern, Ihr Angebot an Rasenurnengräbern auf dem Friedhof erweitern. Die Gräber sollen durch beschriftete Natursteinplättchen, die an die Stützmauer hinter der Rasenfläche der Urnengräber angebracht werden, gekennzeichnet werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt 20 Natursteinplättchen gemäß dem Angebot vom 17.11.2023 über die Firma Christian Gabriel, Käshofen zu beschaffen.

Nichtöffentlich

8. Vertragsangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Vertragsangelegenheit.

9. Grundstücksangelegenheit

Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Grundstücksangelegenheit.