1. Bebauungsplanverfahren Seniorenresidenz
1.1 Vorstellung des Projekts
Die Römerhaus Bauträger GmbH, Schifferstadt, plant in der Ortsgemeinde Bechhofen den Neubau einer Seniorenresidenz mit ca. 100 Pflegeplätzen aller Pflegegrade, sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Funktionsräume, Küche und Cafeteria und ausreichend Parkplätze sind ebenfalls Bestandteil der Anlage. Durch die vollständig ausgestattete Großküche entsteht die Möglichkeit, Schulen und KiTas mitzuversorgen. Insgesamt werden rund 50 - 60 neue Arbeitsplätze für Voll- und Teilzeit geschaffen, die Fachkräften aus der Region die Chance bieten, in einem wachsenden und modernen Unternehmen mit vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten einen interessanten Arbeitsplatz zu finden. Als Standort wurde das an die Ortslage angrenzende Grundstück in der Verlängerung der Mühlstraße in Richtung Friedhof ausgewählt.
Die Öffentlichkeit wurde bereits in einer ersten Bürgerversammlung über das Vorhaben informiert. Das mit den Planungsleistungen beauftragte Büro kernplan, Illingen, stellt das Projekt und das Bebauungsplanverfahren in der Sitzung des Ortsgemeinderates vor.
1.2 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Die Ortsgemeinde Bechhofen ist angesichts des demografischen Wandels und insbesondere hinsichtlich der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung bestrebt, geeignete Flächen für seniorengerechtes Wohnen nutzbar zu machen. Die Seniorenresidenz, bestehend aus mehreren Baukörpern mit jeweils drei Vollgeschossen, ist hierbei als Gesamtgebäude mit zwei Flügeln und einem Mittelteil vorgesehen. Die äußere Erschließung der Seniorenresidenz erfolgt über die Mühlstraße, die an die Hauptstraße anschließt. Für die interne Erschließung des U-förmigen Gebäudekomplexes der Seniorenresidenz ist eine Zufahrt unmittelbar nördlich des Kreuzungsbereiches „Mühlstraße“ / Wirtschaftsweg „An der Schliefenanlage“ geplant.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 8.450 m² und ist im Lageplan, der den Ratsmitgliedern vorliegt, dargestellt. Er umfasst die Grundstücke mit den Plannummern 3203, 3204, 3205, 3206, 3207 sowie eine Teilfläche von 3220 (Verlängerung Mühlstraße).
Nach § 8 Abs. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Weil der Flächennutzungsplan aktuell eine solche Darstellung nicht enthält, ist für das Projekt gleichzeitig eine Fortschreibung des FNP durch die Verbandsgemeinde notwendig.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Seniorenresidenz in der Verlängerung der Mühlstraße in Bechhofen. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebiets „Seniorenresidenz“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 11 Abs. 2 BauNVO. Der Bebauungsplan umfasst voraussichtlich die Grundstücke mit den Plannummern 3203, 3204, 3205, 3206, 3207 sowie eine Teilfläche von 3220 der Gemarkung Bechhofen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Seniorenresidenz Mühlstraße“.
Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat, bei der Verbandsgemeinde die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beantragen.
1.3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Ortsgemeinderat beschließt, zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Offenlage auf die Dauer von 14 Tagen bei der Verwaltung durchzuführen und während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung zu geben. Der Zeitraum der Offenlage ist im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu veröffentlichen.
2. Vorstellung der Machbarkeitsstudie für Schule und Kindertagesstätte
Bereits im Dezember 2022 wurde vom Ortsgemeinderat ein Beschluss zur Entwicklung der bestehenden Nutzungen am Gemeindezentrum in Bechhofen gefasst. Die Verbandsgemeindeverwaltung als Schulträger hat daraufhin eine Machbarkeitsstudie beim Büro Blanz beauftragt. Dieses beleuchtet neben der baulichen Erweiterung der Grundschule auch Synergieeffekte mit anderen am Standort vorhandenen Nutzungen (z. B. Kindergarten und DGH).
Die Machbarkeitsstudie wird vom Büro Blanz in der Sitzung vorgestellt. Es werden 3 Varianten präsentiert.
Insgesamt nutzen derzeit ca. 270 Kinder die Grundschule und den Kindergarten, sodass eine zunächst angedachte Gemeinschaftslösung der Küche bzw. Mensa an ihre Kapazitätsgrenzen stößt. Eine kommunale Zusammenarbeit ist dennoch nicht auszuschließen und wäre beispielsweise auch beim Thema Energieversorgung in Bezug auf Wärmenetze denkbar. Dennoch sollten bei den baulichen Erweiterungsmaßnahmen der Schule und der Kita sowie bei der Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses von den jeweiligen Trägern getrennte Konzepte und Entwicklungen verfolgt werden.
3. Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen; redaktionelle Anpassung des Bauprogramms
In seiner Sitzung vom 02.09.2024 hat der Ortsgemeinderat das neue Bauprogramm für den Erhebungszeitraum 2025 - 2029 beschlossen. Darin enthalten ist der Ausbau der Germannstraße 2. BA, der Ausbau der Waldstraße einschließlich der angrenzenden Stützmauer, sowie der Ausbau der Mühlstraße. Da der Ortsgemeinderat beschlossen hat, die Mühlstraße als erste Maßnahme durchzuführen, wurde mittlerweile ein Zuwendungsantrag beim I-Stock des Landes gestellt. Das planende Ingenieurbüro Krupp hat die hierfür zugrunde gelegten Gesamtkosten aktuell auf ca. 800.000,00 € geschätzt. Da eine Abrechnung der bereits durchgeführten Maßnahmen Kirrberger Straße, Germannstraße 1. BA und Bürgersteige Hochstraße mittlerweile vorgenommen werden konnte, stehen aus den vorangegangenen zwei Erhebungszeiträumen noch umlagefähige Überschüsse zur Verfügung. Die Abrechnung der Maßnahme „Lambsborner Straße“ steht bislang noch aus. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen den bisher veranschlagten Kostenansatz der Mühlstraße auf 800.000,00 € zu erhöhen.
Es handelt sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Änderung des Bau-programms. Eine Erhöhung des Beitragssatzes (0,34 €) ergibt sich daraus nicht.
Der Ortsgemeinderat Bechhofen beschließt den Kostenansatz für die Mühlstraße im Bauprogramm ab 2025 gemäß den aktuellen Kosten auf 800.000,00 € anzupassen.
4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Bei den letzten Beisetzungen in Tiefgräbern sind Mehrkosten entstanden, da ein Zuschlag für schwer lösbaren Fels vom Aushubunternehmen in Rechnung gestellt wurde. Diese wurden den Angehörigen dann auch weiter berechnet. Aus diesem Grund könnte der Aufwand für Felsvorkommen beim Grabaushub so kalkuliert werden, dass insgesamt eine Kostendeckung erreicht wird und trotzdem in jedem Bestattungsfall einheitliche Gebührensätze verlangt werden können. Die neuen Beträge wurden von der Verwaltung in die den Ratsmitgliedern im Entwurf vorliegende Änderung der Friedhofsgebührensatzung eingearbeitet (auf gerade Beträge gerundet).
Der Ortsgemeinderat Bechhofen stimmt der im Entwurf vorliegenden Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung zu.
- einstimmig -
5. Hangrodung Ortsdurchfahrt L 463; Auftragsvergabe
In der Bauausschusssitzung vom 22.08.2024 erläuterte der Vorsitzende, dass die Unterhaltungspflicht der Straßenbegleitflächen innerhalb der Ortsdurchfahrt von klassifizierten Straßen (L463, K65, K64) bei der Ortsgemeinde liegt. Der Hang an der Hauptstraße wurde vor einigen Jahren schon einmal durch einen Rückschnitt auf den Stock bearbeitet. Bei einer solchen Maßnahme wird sämtliches Gehölz etwa 20 cm über dem Erdboden abgeschnitten. Die Wurzeln verbleiben im Erdreich und sorgen weiterhin für Festigkeit in der Böschung. Die Vegetation schlägt danach in der Regel erneut aus. Diese Vorgehensweise wird von Fachleuten für den Hang empfohlen.
Der Ausschuss empfiehlt den Rückschnitt der Gehölze. Der vorhandene Baum, der bereits in Schräglage geraten ist und umzustürzen droht, soll um Ausbrüche in der Böschung zu verhindern, gefällt werden.
Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag aufgrund des gesamtwirtschaftlichsten Angebotes an die Firma Forstbetrieb Jung, Bechhofen zu vergeben.
6. Fertigstellung der Wasserversorgung für den Dorfbrunnen; Auftragsvergabe
Im Zuge des Ausbaues der Lambsborner Straße hat die Ortsgemeinde entschieden, die defekte Zuleitung für die Wasserversorgung des Dorfbrunnes am Dorfplatz wiederherzustellen. Im Auftrag der Ortsgemeinde und in Zusammenarbeit mit den VG-Werken wurde im Rahmen der Straßenbauarbeiten ein neues Leitungsstück in der Straße verlegt. Um diese neue Leitung mit der vorhandenen Altleitung aus Richtung Brunnenanlage zu verbinden, sind noch Restarbeiten auszuführen. Für diese Restarbeiten hat der Ortsbürgermeister bei der Fa. Anstätt, Zweibrücken ein Angebot angefragt. Die Fa. Anstätt führt aufgrund eines Rahmenvertrages regelmäßig Arbeiten für die VG Werke aus. Die Ratsmitglieder regen an, im Zuge der Ausbauarbeiten auch eine Dokumentation der Brunnenleitung vorzunehmen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. Anstätt, Zweibrücken zu. Der Auftrag wird durch den Ortsbürgermeister erteilt.
7. Sanierungsarbeiten in der Mühlstraße; Auftragsvergabe
Die Pflasterstrecke der im Jahr 2025/2026 zum Ausbau anstehenden Mühlstraße ist in einigen Teilflächen so stark beschädigt, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Der Ortsbürgermeister hat deshalb kurzfristig das Ingenieurbüro Krupp, Waldfischbach-Burgalben beauftragt eine Preisabfrage zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten zu starten. Die Angebote liegen den Ratsmitgliedern vor.
Laut Angebot sollen die maroden Pflasterstellen herausgehoben und mit Asphalt wieder verfüllt werden, da eine Verdichtung des Untergrunds für eine erneute Verlegung der Pflastersteine nicht mehr möglich ist. Diese Problematik hatte sich bereits bei der Öffnung des Pflasters durch die Bodengrundgutachter gezeigt.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. Anstätt auf der Grundlage des eingereichten Angebots zu.
8. Unterhaltung Wirtschaftsweg; Auftragsvergabe
Am Wirtschaftsweg, welcher von der Kirrberger Straße bis zur Kläranlage führt, kommt es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Problemen mit dem Oberflächenwasser. Davon ist besonders die Kläranlage betroffen, da das Wasser große Mengen von Sand und Schlamm in die dortigen Schmutzfänger einträgt. Auch auf dem Weg selbst bleiben regelmäßig Rückstände und Verschmutzungen zurück.
Da der Weg selbst keine Wegseitengräben als Entwässerungsanlage hat, muss das vom Weg anfallende Oberflächenwasser breitflächig in die angrenzenden Wiesengrundstücke versickert werden. Hierzu ist es notwendig regelmäßig das Bankett des Wirtschaftswegs zu entfernen. Letztmalig wurde dies im Jahr 2020 ausgeführt.
Herr Jung hat sich bereit erklärt, das seitliche Bankett über die Länge von ca. 200 m für die Gemeinde kostenneutral zu entfernen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an Herrn Jung zu.
9. Kindertagesstätte, Malerarbeiten Holzfassade und Fenster am Parkplatzbereich; Auftragsvergabe
Die Holzfenster sowie die Holzfassade am Parkplatz Schulstraße der KiTa in Bechhofen befinden sich in einem schlechten Zustand.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung an die preiswerteste Bieterin, Fa. Bastian & Berger aus Maßweiler, auf Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 24.10.2024 zu.
10. Annahme einer Spende
Gem. § 94 Abs. 3 GemO dürfen alle Angebote für Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Kommunen nur noch durch den Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten entgegengenommen werden. Sie müssen ab einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR unverzüglich der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Über die Annahme der Spenden, Schenkungen oder Zuwendungen entscheidet der Ortsgemeinderat.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der angebotenen Spende zu.
11. Anschaffung Endgeräte für das digitale Ratsinformationssystem
Die Verbandsgemeinde hat die digitale Akte mit dem digitalen Ratsinformationssystem (Regisafe) eingeführt. Das digitale Ratsinformationssystem soll im ersten Quartal 2025 für alle Ortsgemeinden zur Verfügung stehen.
Die Voraussetzungen zur Nutzung der digitalen Programme sind geschaffen, so dass nunmehr über die Anschaffung von Endgeräten für die Mitglieder des Ortsgemeinderates entschieden werden soll.
Der Ortsgemeinderat diskutiert über die Anschaffung von Endgeräten für die Ratsmitglieder und stimmt der Anschaffung zu. Die Ortsgemeinde schließt sich mit 4 Endgeräten der Ausschreibung an.
Nichtöffentlich
12. Grundstücksanagelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in Grundstücksangelegenheiten.
13. Kreditaufnahme
Der Ortsgemeinderat beschließt eine Kreditaufnahme.