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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)

Teiländerung 46 zum Flächennutzungsplan (FNP) 2006, Änderungsbereich Contwig, FOC (Factory Outlet Center)

• Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 die Aufstellung der Teiländerung 46 des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land für den Bereich „Östlich der L 700 Brüsseler Straße“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung einer bisher dargestellten Grünfläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB in eine Darstellung von Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Contwig liegen vollständig im Geltungsbereich der geplanten Teiländerung 46:

4726/30,4727/11, 4727/12, 4737/12,4750/43, 4737/13, 4737/14

Folgende Grundstücke der Gemarkung Contwig liegen teilweise im Geltungsbereich der geplanten Teiländerung 46:

4750/49, 4750/47, 4737/15.

Der voraussichtliche Geltungsbereich der Teiländerung 46 des Flächennutzungsplanes 2006 ist auch auf der beigefügten Lageskizze dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Verbandsgemeinderat hat auch beschlossen, die Teiländerung 46 gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren abzuwickeln. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wir abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Zweibrücken, 11.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
gez.
Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Lageskizze mit Übersichtsplan