Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)
Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 die Aufstellung der Teiländerung 46 des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land für den Bereich „Östlich der L 700 Brüsseler Straße“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung einer bisher dargestellten Grünfläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB in eine Darstellung von Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Contwig liegen vollständig im Geltungsbereich der geplanten Teiländerung 46:
4726/30,4727/11, 4727/12, 4737/12,4750/43, 4737/13, 4737/14
Folgende Grundstücke der Gemarkung Contwig liegen teilweise im Geltungsbereich der geplanten Teiländerung 46:
4750/49, 4750/47, 4737/15.
Der voraussichtliche Geltungsbereich der Teiländerung 46 des Flächennutzungsplanes 2006 ist auch auf der beigefügten Lageskizze dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Verbandsgemeinderat hat auch beschlossen, die Teiländerung 46 gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren abzuwickeln. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wir abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Anlage:
Lageskizze mit Übersichtsplan