Aufgrund des § 36 Landesstraßengesetz für das Land Rheinland-Pfalz (LStrG) und aufgrund Beschlusses des Ortsgemeinderates Großsteinhausen vom 17.04.2024 wird die Straße „Ahornweg“ mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung erstreckt sich auf den im Lageplan markierten Bereich/Teilbereich des Grundstückes Plan-Nr. 1602/3.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.