Aufgrund des § 36 Landesstraßengesetz für das Land Rheinland-Pfalz (LStrG) und aufgrund Beschlusses des Ortsgemeinderates Kleinsteinhausen vom 04.09.2024 wird die Straße „Akazienweg“ mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung erstreckt sich auf das Grundstück Flur-Nr. 1705/28 (im beiliegenden Lageplan markiert).
Lageplan:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.