Widmungsverfügung
Aufgrund des § 36 Landesstraßengesetz für das Land Rheinland-Pfalz (LStrG) und aufgrund Beschluss des Ortsgemeinderates vom 12.12.2023 werden die Plannummern 162/2, 163, 164/3, 166/2, 166/4 und 335/4 mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung erstreckt sich auf den im Lageplan markieren Bereich/Teilbereich.
Lageplan:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.