Titel Logo
Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Katzenborn“ der Ortsgemeinde Dellfeld;

• Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB

• Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Dellfeld hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Katzenborn“ gemäß § 2 Abs 1 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Solarenergie im Rahmen eines Sondergebietes (Photovoltaikfreiflächenanlage).

Der voraussichtliche Geltungsbereich erstreckt sich im Bereich der Gewanne „Auf der Höhe am Katzenborn“ in Dellfeld und umfasst die Grundstücke Plan-Nr. 2763, 2764, 2765, 2766, 2767, 2768, 2769, 2770, 2771, 2772 (Wirtschaftsweg), 2776, 2777, 2778, 2779, 2780, 2781, 2782, 2783, 2835, 2836, 2837, 2838, 2840, 2841, 2842, 2843, 2844, 2845, 2846, 2847, 2848 (Wirtschaftsweg) und 2868 (Wirtschaftsweg) der Gemarkung Dellffeld.

Der voraussichtliche Geltungsbereich kann der beigefügten Lageskizze entnommen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom

12.02.2024 bis einschließlich 26.02.2024

während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Öffnungszeiten:

Montag u.

Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter www.vgzwland.de (Link: https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/) einsehbar.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder ein von der Verbandsgemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder den von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder dem von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Zweibrücken, 31.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
gez. Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Übersichtskarte

Lageskizze