Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Katzenborn“ der Ortsgemeinde Dellfeld;
• Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
• Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Dellfeld hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Katzenborn“ gemäß § 2 Abs 1 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Solarenergie im Rahmen eines Sondergebietes (Photovoltaikfreiflächenanlage).
Der voraussichtliche Geltungsbereich erstreckt sich im Bereich der Gewanne „Auf der Höhe am Katzenborn“ in Dellfeld und umfasst die Grundstücke Plan-Nr. 2763, 2764, 2765, 2766, 2767, 2768, 2769, 2770, 2771, 2772 (Wirtschaftsweg), 2776, 2777, 2778, 2779, 2780, 2781, 2782, 2783, 2835, 2836, 2837, 2838, 2840, 2841, 2842, 2843, 2844, 2845, 2846, 2847, 2848 (Wirtschaftsweg) und 2868 (Wirtschaftsweg) der Gemarkung Dellffeld.
Der voraussichtliche Geltungsbereich kann der beigefügten Lageskizze entnommen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom
12.02.2024 bis einschließlich 26.02.2024
während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Öffnungszeiten:
| Montag u. Dienstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter www.vgzwland.de (Link: https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/) einsehbar.
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Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Anlage:
Übersichtskarte
Lageskizze