Teiländerung 39 zum Flächennutzungsplan 2006 der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Änderungsbereich Dellfeld, „Solarpark Katzenborn“;
• Änderungsaufstellungsbeschuss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
• Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 die Teiländerung 39 zum Flächennutzungsplan 2006, Änderungsbereich Dellfeld, Solarpark „Katzenborn“ gemäß § 2 Abs 1 BauGB beschlossen (Änderungsaufstellungsbeschluss). Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Solarenergie im Rahmen eines Sondergebietes.
Der voraussichtliche Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst die Grundstücke Plan-Nr. 2763, 2764, 2765, 2766, 2767, 2768, 2769, 2770, 2771, 2772 (Wirtschaftsweg), 2776, 2777, 2778, 2779, 2780, 2781, 2782, 2783, 2835, 2836, 2837, 2838, 2840, 2841, 2842, 2843, 2844, 2845, 2846, 2847, 2848 (Wirtschaftsweg) und 2868 (Wirtschaftsweg) der Gemarkung Dellffeld.
Der voraussichtliche Geltungsbereich kann der beigefügten Lageskizze entnommen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde erfolgt in der Zeit vom
12.02.2024 bis einschließlich 26.02.2024
während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Öffnungszeiten:
| Montag u. Dienstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter www.vgzwland.de einsehbar.
(Link: https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen -und-wohnen/bauleitplanverfahren/). Äußerungen können auch per Mail an die Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder ein von der Verbandsgemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder den von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder dem von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Anlage:
Übersichtskarte
Lageskizze