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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)

Teiländerung 46 zum Flächennutzungsplan (FNP) 2006, Änderungsbereich Contwig, FOC (Factory Outlet Center)

  • Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §13 Abs. 2 i. V. m. §3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 die Aufstellung der Teiländerung 46 des Flächennutzungsplanes der Verbands-gemeinde Zweibrücken-Land für den Änderungsbereich Contwig, FOC beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung einer bisher dargestellten Grünfläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB in eine Darstellung von Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Contwig liegen vollständig im Geltungsbereich der geplanten Teiländerung 46:

4726/30,4727/11, 4727/12, 4737/12,4750/43, 4737/13, 4737/14

Folgende Grundstücke der Gemarkung Contwig liegen teilweise im Geltungsbereich der geplanten Teiländerung 46: 4750/49, 4750/47, 4737/15.

Der voraussichtliche Geltungsbereich der Teiländerung 46 des Flächen-nutzungsplanes 2006 ist auch auf der beigefügten Lageskizze dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Verbandsgemeinderat hat auch beschlossen, die Teiländerung 46 gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren abzuwickeln. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wir abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf der „46. Teiländerung zum Flächennutzungsplan 2006, Änderungsbereich Contwig (FOC) (vereinfachte Änderung)“ einschließlich Begründung wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 in der Zeit vom

10.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025

im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen einschließlich dieser Bekanntmachung können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ eingesehen werden.

Die veröffentlichten Unterlagen und diese Bekanntmachung werden außerdem wie folgt im Internet eingestellt und zugänglich gemacht:

- Zentrales Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

Geoportal Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de

Während des vorgenannten Zeitraumes wird außerdem der Zugang zu den genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung ermöglicht. Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Bauabteilung, Zimmer 309, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung wie folgt möglich:

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Wichtige Hinweise:

Während der vorbezeichneten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per Mail in Textform) an die Mailadresse info@vgzwland.de abgegeben werden. Es ist bei Bedarf jedoch auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahme an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18 – 20, 66482 Zweibrücken oder bei persönlicher Vorsprache eine Abgabe zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück-sichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

Zweibrücken, 23.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
gez.
Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Lageskizze mit Übersichtsplan