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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung des Stadtrates Hornbach vom 13.12.2024

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der Stadtbürgermeister belehrt das gewählte Ratsmitglied Katja Kleinüber die Obliegenheiten des Amtes und bringt besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet er Frau Klein namens der Stadt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.

2.

Kindertagesstätte, Vorstellung des Bodengutachtens

In der Sitzung des Bauausschusses am 02.03.2024 wurden die Standorte eines möglichen Kita-Neubaus und auch die Variante einer Erweiterung am Bestandsgebäude mit dem Architekturbüro Grub erörtert. Anschließend wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 14.05.2024 der Beschluss gefasst, die Kindertagesstätte am Standort zu sanieren und um eine Gruppe zu erweitern.

Durch die Lage im Überschwemmungsgebiet und den zu erwartenden Schwierigkeiten mit dem Baugrund wurde eine erste geotechnische Stellungnahme in Bezug auf die geplante Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes bereits in Auftrag gegeben.

Der eingeschaltete Bodengutachter Peter Hack, Mandelbachtal, stellt dem Stadtrat seine geotechnische Stellungnahme zu den Bodenverhältnisses auf dem Gelände der bestehenden Kindertagesstätte der Prot. Kirchengemeinde in der Talstraße vor. Die Stellungnahme dokumentiert die schwierigen Bodenverhältnisse in diesem Bereich, die im Falle einer baulichen Erweiterung dort besondere Gründungen und sonstige Maßnahmen erforderlich machen. Der Stadtrat sollte daher nach Kenntnis der Ausführungen erneut über die Frage Erweiterung oder Neubau einer Kindertagesstätte entscheiden. Darüber hinaus könnte im Falle einer Entscheidung für den Neubau auch die Standortfrage beschlossen werden.

Der Stadtrat beschließt wie folgt:

1.

Das Bodengutachten und die Ausführungen des Gutachters werden zur Kenntnis genommen.

2.

Unter Aufhebung des Beschlusses vom 14.05.2024 beschließt der Stadtrat den Neubau einer Kindertagesstätte anstelle einer Sanierung und Erweiterung.

3.

Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister, Gespräche mit der Herzog-Wolfgang-Stiftung im Hinblick auf eine Verwirklichung des Projektes im Bereich am Kirschbacher Weg oberhalb des Wasgaumarktes zu führen.

3.

Anschaffung Endgeräte für das digitale Ratsinformationssystem

Die Verbandsgemeinde hat die digitale Akte mit dem digitalen Ratsinformationssystem (Regisafe) eingeführt. Das digitale Ratsinformationssystem soll im ersten Quartal 2025 für alle Ortsgemeinden zur Verfügung stehen.

Die Voraussetzungen zur Nutzung der digitalen Programme sind geschaffen, so dass nunmehr über die Anschaffung von Endgeräten für die Mitglieder des Stadtrates entschieden werden soll.

Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung vom 18.09.2024 beschlossen, eine Ausschreibung für die Ratsmitglieder zu tätigen. Die Ortsgemeinden/die Stadt können/kann sich an dieser Ausschreibung beteiligen.

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung zu. Die Stadt schließt sich mit 5 Endgeräten der Ausschreibung an.

4.

Ausbau des Kirschbacher Wegs; Auftragsvergabe

Die Stadt Hornbach erwägt den Ausbau des Kirschbacher Wegs (1. BA) und hat die Tiefbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 28.11.2024 statt. Die Maßnahme war mit 590.000,00 € Gesamtkosten im Bauprogramm für wkb veranschlagt. Eine Auftragsvergabe ist laut Zuwendungsbescheid bis 31.12.2024 herbeizuführen.

Von sechs beteiligten Firmen haben sechs ein Angebot abgegeben. Die Angebote wurden rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Günstigster Anbieter ist die Firma Wolf & Sofsky Infrastruktur GmbH Zweibrücken, mit einer Angebotssumme von 746.876,13 €.

Anteil für die Stadt Hornbach:

Die Kosten der Straßenbauarbeiten belaufen sich beim günstigsten Angebot der Firma Wolf & Sofsky Infrastruktur GmbH auf 417.478,72 € brutto.

Der Stadtrat beschließt die Auftragsvergabe an die Firma Wolf & Sofsky Infrastruktur GmbH, zum Angebotspreis.

5.

Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen; Anpassung des Bauprogramms

Die Stadt Hornbach erhebt mittlerweile im dritten Erhebungszeitraum wiederkehrende Beiträge (wkb) für den Ausbau von Verkehrsanlagen und hat im Jahr 2021 das Bauprogramm für die Jahre 2022 - 2026 aufgestellt. Darin enthalten war der Ausbau der Gehwege entlang der B 424 (2. BA), sowie der Ausbau der Talstraße. Zusätzlich zu den bereits veranschlagten Maßnahmen strebt die Stadt Hornbach jedoch auch den Ausbau des Kirschbacher Wegs (1. BA) an und muss das Bauprogramm diesbezüglich um den vom IB Dilger erstellten Kostenansatz erweitern.

Die Maßnahme „Talstraße“ ist mittlerweile abgeschlossen und kann daher für den Ansatz im erweiterten Bauprogramm mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Außerdem wird vom geplanten Ausbau der B 424 zunächst nur der Bereich um das Stadttor realisiert werden, sodass auch hier mit geringeren Ausbaukosten gerechnet werden kann (Kostenberechnung IB Meckler).

Da sich der Ansatz des Bauprogramms während seiner Laufzeit insgesamt erhöht, sind die in den vergangenen 3 Jahren zu niedrig erhobenen Vorausleistungen noch in den Jahren 2025 und 2026 zu kompensieren.

Der in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erhobene Beitragssatz von ca. 0,27 € / qm erhöht sich bei Erweiterung für die kommenden Jahre 2025 und 2026 auf ca.0,34 € / qm. Für ein durchschnittliches Grundstück von ca. 800 qm stellt dies eine zusätzliche Belastung von ca. 67,20 € im Jahr dar.

Andere vergleichbare Gemeinden im VG Gebiet, darunter Contwig (0,38 €), Bechhofen (0,35 €) und Dellfeld (0,29 €), erheben ähnlich hohe Beitragssätze.

Beim Versand der Bescheide für das Jahr 2025 ist es möglich ein farbiges Informationsblatt beizulegen, um die Bürger über die Beitragserhöhung zu informieren.

Den Ratsmitgliedern liegt eine Tabelle mit der Berechnung des ursprünglichen und des erweiterten Bauprogramms vor.

Der Stadtrat Hornbach stimmt der Erweiterung des Bauprogramms zu.

Es soll ein Informationsblatt beigelegt werden.

In der heutigen Sitzung wurde die Beschlussvorlage für die Erweiterung des Bauprogramms für die Maßnahme „Kirschbacher Weg“ vorgelegt. Zwischenzeitlich wurden die Straßenbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben und es liegen die geprüften Angebote vor. Da die bei der Submission eingereichten Baukosten der günstigsten Bieterin ca. 30 % günstiger sind als in der ursprünglichen Kostenschätzung vorgesehen, ist es möglich, den Ansatz der Gesamtkosten im Bauprogramm für wkb ebenfalls zu reduzieren.

Die Verwaltung schlägt vor den Kostenansatz für den Ausbau des Kirschbacher Wegs mit 520.000,00 € Gesamtkosten anzusetzen. Die Berechnung des Beitragssatzes für wkb reduziert sich folglich auf ca. 0,31 € / qm.

Der Stadtrat Hornbach stimmt der Reduzierung des Kostenansatzes für den Kirschbacher Weg auf 520.000,00 € zu und legt den Betragssatz auf 0,31 € / qm fest.

Nichtöffentlich

6.

Rechtsangelegenheit

Der Stadtrat beschließt in einer Rechtsangelegenheit.