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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Mauschbach über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Plomb und Felsacker, 4. Änderung“ (Vereinfachte Änderung) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes gemäß § 13

Der Ortsgemeinderat Mauschbach hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Sitzung am 06.02.2025 die Änderung des Bebauungsplanes „Plomb und Felsacker“ (Änderungsaufstellungsbeschluss) beschlossen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Klarstellung der zulässigen Vollgeschosse an den Hanggrundstücken der Althornbacher Straße, sowie die Zulässigkeit von Flachdächern auf Garagen und Nebenanlagen im gesamten Geltungsbereich. Die Änderung trägt die Bezeichnung „Plomb und Felsacker, 4. Änderung“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Plomb und Felsacker, 4. Änderung (vereinfachte Änderung)“ einschließlich Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025

im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen einschließlich dieser Bekanntmachung können auf der folgenden Internetseite eingesehen werden:

Homepage der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter

www.vgzwland.de

Link: https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/

Während des vorgenannten Zeitraumes wird außerdem der Zugang zu den genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung ermöglicht. Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Bauabteilung, Zimmer 309, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung wie folgt möglich:

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Die veröffentlichten Unterlagen und diese Bekanntmachung werden außerdem wie folgt im Internet eingestellt und zugänglich gemacht:

Zentrales Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

Geoportal Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de

Wichtige Hinweise:

Während der vorbezeichneten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per Mail in Textform) an die Mailadresse info@vgzwland.de abgegeben werden. Es ist bei Bedarf jedoch auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahme an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken oder bei persönlicher Vorsprache eine Abgabe zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zweibrücken, den 10.02.2025
gez.
Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Lageskizze des Geltungsbereiches