Beglaubigte Abschrift
Amtsgericht Zweibrücken
Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)
Az.: 1 K 16/23 (2) — Zweibrücken, 17.02.2025
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Freitag 30.05.2025 | 09:00 Uhr | 2. Sitzungssaal | Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Wiesbach
Je 1/2-Miteigentumsanteil an
| Gemarkung | Flur, Flurstück- | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m² | Blatt |
| Wiesbach | 200/6 | Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 67 |
| 257 | 569 |
Abt. I lfd. Nr. 4b (Sascha Lankutsch), 4c (Mike Lankutsch), 5 (Land- Rheinland-Pfalz) in Erbengemeinschaft zu 1/2-Miteigentumsanteil
Abt. I lfd. Nr. 2b (Chitra Kanthi Groß, Saskia Sophie Groß), 4b Sascha Lankutsch), 4c (Mike Lankutsch), 5 (Land Rheinland-Pfalz) in Erbengemeinschaft zu 1/2-Miteigentumsanteil
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) :
1/2-Miteigentumsanteil an Grundstück, bebaut mit einem einseitig angebauten Einfamilienhaus in masiver Bauweise, Erdgeschoss, und ausgebautes Dachgeschoss, Baujahr ca. 1930, erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf;
Verkehrswert: — 6.000,00 €
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) :
1/2-Miteigentumsanteil an Grundstück, bebaut mit einem einseitig angebauten Einfamilienhaus in masiver Bauweise, Erdgeschoss, und ausgebautes Dachgeschoss, Baujahr ca. 1930, erhebli- cher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf;
Verkehrswert: — 6.000,00 €
Der Verkehrswert beträgt insgesamt 12.000,00 EUR.
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er- sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Beglaubigt:
(Glass), Justizsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig