1. Bebauungsplanverfahren „Südlich Kirschbacher Weg“
1.1 Vorstellung der Planung
1.2 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
1.3 Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
1.1 Vorstellung der Planung
Die Herzog-Wolfgang-Stiftung tritt als Erschließungsträger für ein ca. 1,9 ha großes Gebiet oberhalb des Wasgaumarktes auf und möchte die Bauleitplanung für das Verfahren „Südlich Kirschbacher Weg“ betreiben. Mit den entsprechenden Planungsleistungen und mit der Abwicklung des Verfahrens wurde die agstaUMWELT GmbH, Völklingen beauftragt.
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, Einrichtungen der Daseinsvorsorge im Bereich der Kinderbetreuung sowie der Pflege- und Patientenversorgung am Kirschbacher Weg zu realisieren. Zentral ist dabei auch die Verlagerung der örtlichen Kindertagesstätte in das Plangebiet. Darüber hinaus sollen im Plangebiet Patientenunterkünfte errichtet werden, die der nahegelegenen Parkklinik zur Verfügung stehen. Zudem ist vorgesehen, Räume für Pflege- und Betreuungsangebote sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zu schaffen.
Herr Ernst vom Büro AgstaUmwelt stellt das Bebauungsplanverfahren in der Sitzung vor.
1.2 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Die Herzog-Wolfgang-Stiftung tritt als Erschließungsträger für das Gebiet „Südlich Kirschbacher Weg“ auf und möchte ein Bebauungsplanverfahren betreiben. Das Projekt wurde bereits in der heutigen Sitzung des Stadtrates vorgestellt.
Die Stadt Hornbach ist vor dem Hintergrund der Verbesserung der qualitativen und quantitativen Ausstattung der Daseinsvorsorge im sozialen und gesundheitlichen Bereich für verschiedene Altersgruppen bestrebt, geeignete Flächen für Gemein-bedarfseinrichtungen nutzbar zu machen. Gemäß §3 Abs. 3 S. 1 BauGB hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist.
Das Plangebiet befindet sich im Osten der Stadt Hornbach auf landwirtschaftlichen Flächen und schließt an den derzeitigen Siedlungsrand im Bereich des Kirschbacher Wegs an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha und ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Er umfasst Teilbereiche der Grundstücke mit den Plannummern 6279 und 6278/1.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt.
Nach § 8 Abs. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Weil der Flächennutzungsplan aktuell eine solche Darstellung nicht enthält, ist für das Projekt gleichzeitig eine Fortschreibung des FNP durch die Verbandsgemeinde notwendig.
Die Stadt Hornbach beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung von Flächen für die gesundheitliche und soziale Daseinsvorsorge (Ziel und Zweck der Planung). Der Bebauungsplan umfasst voraussichtlich die Teilbereiche der Grundstücke mit den Plannummern 6279 und 6278/1 der Gemarkung Hornbach. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Südlich Kirschbacher Weg“.
Gleichzeitig beschließt der Stadtrat, bei der Verbandsgemeinde die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beantragen.
1.3 Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Stadtrat beschließt, zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung eine Offenlage auf die Dauer von 14 Tagen bei der Verwaltung durchzuführen und während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung zu geben. Der Zeitraum der Offenlage ist im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu veröffentlichen.
2. Ergänzungswahl zu den Ausschüssen
Nachdem Frau Ina Frohnert mitgeteilt hat, dass die Mitgliedschaft im Fremdenverkehrs- und Kulturausschuss beendet ist, ist eine Ergänzungswahl durchzuführen.
Vorgeschlagen und gewählt wird Herr Martin Maurer als Mitglied und Frau Simone Genova als Stellvertreterin.
3. Neubau einer Kindertagesstätte; Standortentscheidung
Bereits in seiner letzten Sitzung am 13.12.2024 hat der Stadtrat über das Bodengutachten des bisherigen Standorts der Kindertagesstätte beraten und anschließend beschlossen einen Neubau anzustreben. Gleichzeitig wurde der Stadtbürgermeister ermächtigt Gespräche mit der Herzog-Wolfgang-Stiftung aufzunehmen, um über eine Verwirklichung des Neubaus im neuen Plangebiet „Südlich Kirschbacher Weg“ zu beraten.
Zudem hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 21.01.2025 über die Angelegenheit beraten und empfiehlt einstimmig den Neubau im Gebiet oberhalb des Wasgaumarktes zu realisieren. Dies sei nach derzeitigen Erkenntnissen ein plausibler Standort. Dabei befindet sich die räumliche Aufteilung der dort geplanten Nutzungen von Gemeinbedarfseinrichtungen und Flächen noch in Bearbeitung und soll im Laufe des Bauleitplanverfahrens noch konkret festgelegt werden.
Der Stadtrat Hornbach schließt sich der Empfehlung des Bauauschusses an und beschließt den Neubau der Kindertagesstätte im Plangebiet „Südlich Kirschbacher Weg“ anzusiedeln.
4. Hochwasserschutzmaßnahme Hornbach; Änderung der Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Die SGD Süd in Neustadt betreibt im Auftrag des Landkreises Südwestpfalz erneut das Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzmaßnahme am Hornbach. Dabei wurden alle betroffenen Gemeinden im Frühjahr 2024 aufgefordert, die bereits beim ersten Durchlauf des Verfahrens im Jahr 2012 abgegebenen Stellungnahmen nochmals zu überprüfen und ggfls. zu ändern oder zu bestätigen.
Die Stadt Hornbach hatte sich mit Beschluss vom 06.03.2024 der bereits im Jahr 2012 abgegebenen Stellungnahme angeschlossen. Darin wurden Bedenken gegen die Unterbrechung und den teilweise Rückbau des Radwegs auf dem Bahndamm geltend gemacht. Diesbezüglich hatte die Stadt um Überprüfung von Alternativen gebeten.
Das mit den Planungsleistungen und der Durchführung des Verfahrens betreute Büro Dilger, Dahn hat in Bezug auf die o. g. Maßnahme mehrere Alternativen geprüft. Um die in der Genehmigungsplanung beinhaltete Flutmulde in einer Breite von über 100 m zu ersetzen, wurde mit Brückenbauwerken und Durchlässen gearbeitet. Das Büro Dilger teilt mit Schreiben vom 25.11.2024 mit, dass dadurch enorme Mehrkosten entstünden und das gesamte Projekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt würde. Die Abtragsvariante des Bahndamms wird demnach sowohl von der Uni Karlsruhe als auch vom Büro Dilger als alternativlos dargestellt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung 21.01.2025 ebenfalls über diesen Punkt beraten und spricht sich einstimmig für die Rücknahme der Einwände aus.
Weiterhin regt der Bauausschuss in einem weiteren, separaten Schritt, die Prüfung einer alternativen Radwegroute (ggf. Absenkung des aktuellen Radwegs) in Verbindung mit dem künftigen Radwegekonzept des Landkreises an.
Die Stadt Hornbach nimmt die Stellungnahme des Büro Dilger zur Kenntnis. Die in den Beschlüssen von 2012 und 2024 geltend gemachten Einwendungen werden zurückgenommen.
5. Asphaltsanierung Gemeindestraßen Hornbach Auftragsvergabe
Stadtbürgermeister Hohn trat an das Bauamt heran eine Preisabfrage zu starten um an 2 Gemeindestraßen „Bahnhofstraße; Brenschelbacher Straße“ eine Asphaltsanierung durchzuführen. Diesbezüglich wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt und eine Angebotsunterbreitung bei 5 Unternehmen angefordert.
Von den 5 angefragten Unternehmen haben 4 ein Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Danach sind alle 4 Angebote zu werten.
Das gesamtwirtschaftlichste Angebot hat die Firma Juchem Asphaltbau GmbH, Niederwörresbach zum Preis von 31.471,66 Euro (brutto) abgegeben.
Die Maßnahme wird in einem noch zu erstellenden Nachtragsetat finanziert.
Der Stadtrat beschließt, den Auftrag an die Fa. Juchem Asphaltbau GmbH, Niederwörresbach zum Angebotspreis in Höhe von 31.471,66 Euro zu vergeben.
6. Bestätigung einer Eilentscheidung; Auftragsvergabe Rodung Kirschbacher Weg
Im Rahmen einer Eilentscheidung wurde der Auftrag für die Rodungsarbeiten im Kirschbacher Weg an die Firma Volker Müller, Winterbach zum Angebotspreis von 3.332,00 EUR (brutto) vergeben.
Der Stadtrat bestätigt den durch die Eilentscheidung gefassten Beschluss.