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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Parken in der Ortsgemeinde Contwig - Bereich Hauptstraße -

Liebe Verkehrsteilnehmer,

aufgrund von Gefahrensituationen, ausgelöst durch das Parken auf dem Gehweg, sowie mehrfacher Beschwerden hierüber, weisen wir die betroffene Bevölkerung darauf hin, dass das Parken auf dem Gehweg verboten ist.

Außerdem bitten wir Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges die vorgesehenen Parkflächen zu nutzen und eine Restbreite für die Fußgänger zu lassen, sodass die Gehwegnutzung ohne Behinderung möglich ist.

Kontrollen durch uns als Ordnungsbehörde werden erfolgen und auch geahndet.

Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
-Ordnungsbehörde-