Es ergeht herzliche Einladung zur Aufstellung eines Wahlvorschlages und eines Bürgermeisterkandidaten der Wählergruppe Samadi für die Kommunalwahl 2024.
Am Montag, den 15.04.2024 um 18:00 Uhr in der Kaiserstraße 28, 66851 Hauptstuhl im Innenhof
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Vorstellung der neuen Wählergruppe |
| 2. | Wahl einer Versammlungsleiterin bzw. eines Versammlungsleiters, sowie einer Schriftführerin, bzw. eines Schriftführers der Versammlung |
| 3. | Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit |
| 4. | Genehmigung der Tagesordnung |
| 5. | Wahl einer Stimmzählkommission |
| 6. | Wahl von zwei Teilnehmerinnen/Teilnehmern, die gegenüber dem Wahlleiter an Eidesstatt versichern, dass die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Abstimmung (gemäß Landeswahlordnung) erfolgt ist |
| 7. | Wahl von fünf Versammlungsteilnehmenden, die die Nierderschrift zur Aufstellungsversammlung unterzeichnen |
| 8. | Wahl einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson des Wahlvorschlags |
| 9. | Erläuterung des Wahlverfahrens und Abstimmung |
| 10. | Vorstellung der Bewerberin / des Bewerbers für die Wahl für das Amt der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Hauptstuhl am 09.06.2024 |
| 11. | Wahl der Bewerberin / des Bewerbers für die Wahl für das Amt der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Hauptstuhl am 09.06.2024 |
| 12. | Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Vorschlagsliste der Wählergruppe Samadi und gemeinsame Erarbeitung der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber |
| 13. | Abstimmung über Mehrfachbenennungen und Festlegung der zu wählenden Bewerberinnen und Bewerber |
| 14. | Wahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Vorschlagsliste der Wählergruppe Samadi für die Wahl zum Gemeinderat Hauptstuhl am 09.06.2024 |
| 15. | Verschiedenes und Schlusswort |
Wahlberechtigt sind alle, die der Einladung gefolgt sind und am Tag der Nominierung, also am 15.04.2024, in der Gemeinde wahlberechtigt sind, also das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Hauptstuhl den Hauptwohnsitz haben und wer nicht nach
§ 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber ist geheim. Die Versammlung ist wahlberechtigt, wenn bei der Nominierungsveranstaltung drei wahlberechtigte Personen an der Wahl teilnehmen (im Sinne der geheimen Wahl).