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Verbandsgemeinde Kurier Landstuhl
Ausgabe 16/2024
Landstuhl - nichtamtlich
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CDU Landstuhl will Hebesätze für die Grundsteuer B geprüft haben

Der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl hatte am 20.02.2024 beschlossen, die Hebesätze der Stadt für die Grundsteuer B auf 752 Prozentpunkte festzulegen. Dies geschah unter der Voraussetzung, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises KL unter Vorgabe des Innenministeriums (MdI RLP) als oberste Kommunalaufsichtsbehörde, im Jahr 2024 keinen unausgeglichenen Haushalt genehmigt. Das hätte bedeuten können, dass Landstuhl am neuen Entschuldungsprogramm PEK-RP nicht hätte teilnehmen können. Ein nicht genehmigten Haushalt wäre für das Mittelzentrum mit seinen vielen Aufgaben nicht hinnehmbar und würde dieses zum Erliegen bringen, so die CDU-Fraktion. In einer Interimswirtschaft wären alle freiwilligen Leistungen, eingefroren und keine Auszahlungen hierfür möglich. Durch einen Artikel, in dem die Kommunalaufsicht im Landkreis Kusel defizitären Gemeindehaushalten auch ihren Segen erteilt, wenn der Hebesatz für die Grundsteuer B 600 bzw. 650, statt 800 Punkte erreicht, hat De Fazio für die CDU-Fraktion Landstuhl mit Antrag vom 07. 04. 2024 an Stadtbürgermeister Hersina um Prüfung gebeten, ob der Haushalt des Haushaltsjahres 2024 auch mit 600 Hebesatzpunkten auskommt und die dann zu erstellende 1. Nachtragshaushaltssatzung genehmigungsfähig ist. Die Kommunalaufsicht wird hierin um schriftliche Stellungnahme gebeten. Somit könnte die Sickingenstadt ihre Hebesätze im Vergleich zu den beschlossenen Hebesätzen von 752 auf 600 Hebesatzpunkte senken und die Bürgerinnen und Bürgern sowie die Gewerbetreibenden entlasten.